Datenklau über die Jobbörse der Arbeitsagentur wird nicht verfolgt
Gauner verschaffen sich mit 120.000 erfundenen Stellenanzeigen intime Bewerber-Daten. Der Trick ist einfach: Man erfindet eine Firma und inseriert über die Jobbörse der Agentur für Arbeit offene Stelle, die es natürlich überhaupt nicht gibt. Man erhält Bewerbungen mit vielen persönlichen Daten, die sich gut verkaufen lassen - im Durchschnitt für 3€ pro Datensatz.
Die Bundesanstalt für Arbeit nahm nach dem Bekanntwerden dieser Masche 32.000 Jobinserate von elf Firmen aus der Jobbörse. Eine BA-Sprecherin sagte gegenüber der SZ es sei "mit krimineller Energie bewusst getäuscht worden". Die BA, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie mehrere betroffene Bürgerinnen und Bürger stellten Strafanzeigen.
Das ist auch dringend geboten, denn wenn sich jemand "personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind" durch "unrichtige Angaben erschleicht", so drohen ihm nach dem Bundesdatenschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Doch die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen einen mutmaßlich Datenhändler mangels hinreichendem Tatverdacht nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Wieso besteht ein Mangel an hinreichendem Tatverdacht, wenn jemand eine Firma und Stellenausschreibungen erfindet, die nicht real existieren?
Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/arbeitsagentur-jobboerse-datenklau-1.4989932
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Erstellt: 2020-08-07 09:17:35 Aufrufe: 1026
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