Aktion Freiheit statt Angst appelliert an die EU-Abgeordneten
Pressemitteilung: Keine Vorratsspeicherung unserer Flugreisedaten
Die EU-Kommission will die Ablehnung des Parlaments für eine Speicherung der Flugreisedaten vom April 2013 nicht hinnehmen. Nun soll angesichts des augenblicklichen Sicherheitswahns erneut eine solche Maßnahme beschlossen werden.
Dagegen haben wir noch einmal die Argumente zusammengetragen und in einem Brief an die deutschsprachigen EU-Abgeordneten verschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach uns zugänglichen Medienberichten soll noch in diesem Jahr eine EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten (PNR) dem EU-Parlament vorgelegt werden, nachdem der Innenausschuss des EU-Parlaments bereits im Juli den Grundstein für diese Überwachung des Reiseverkehrs von und nach Europa gelegt hatte.
Schon einmal, im April 2013, wurde eine solche Maßnahme von Ihnen abgelehnt. Es gibt keine neuen Argumente für ein solches Vorgehen, im Gegenteil.
Einige Argumente dagegen:
- Der EuGH hat in seinem Urteil zur VDS im April 2014 festgestellt, dass eine anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten unzulässig ist https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4271-20140408-eugh-verwirft-vorratsdatenspeicherung.htm
- Das Urteil auf deutsch: http://wirspeichernnicht.de/C_0293_2012-DE-ARR.pdf
- So hatte auch schon der Juristische Dienst des EU-Rates den EU-Justizministern in nicht-öffentlicher Ratssitzung am 6./7. Juni u.a. mitgeteilt, dass die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in Ziffer 59 seines Urteils zur Vorratsdatenspeicherung "nahe legen, dass eine allgemeine, voraussetzungslose Speicherung von Daten künftig nicht mehr möglich ist".
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4384-20140623-erneute-vds-in-der-eu-rechtlich-unmoeglich.htm - Automatisierte Verfahren zur Beurteilung von "Gefährdungen" führen stets zu Fehlbeurteilungen. So gibt in den USA in den aus den PNR abgeleiteten "No-Fly-Listen" 37% "false positives", also fehlerhaft ermittelte Verdächtige.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3237-20121106-us-reisedaten-mit-37-fehlerquote.htm - Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff und der damalige schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert haben die geplante Speicherung von Fluggastdaten in Europa (EU-PNR) scharf kritisiert.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4825-20150312-dsbs-gegen-eu-fluggastdatenspeicherung.htm - Ebenso sieht es das Centrum für Europäische Politik (CEP) in einer Bewertung der Fluggastdatenauswertung. Mit der geplanten Fluggastdatenauswertung würde man gegen das Grundrecht auf Datenschutz und das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1974-20110322-centrum-fuer-europaeische-politik-lehnt-pnr-ab.htm
Durch den Zugriff staatlicher Behörden auf sensible PNR-Daten und die mögliche Verknüpfung dieser lassen sich viele Rückschlüsse über Menschen ziehen, die unter den Schutz der Privatsphäre fallen, wie Religion, Sexualität oder andere Lebensgewohnheiten. Diese Form der Vorratsdatenspeicherung stellt einen unverhältnismäßigen, nach unserer Auffassung grundrechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar.
"Eine Gesellschaft verändert sich durch Überwachung", so der Physiker und Philosoph Sandro Gaycken. Sie sorge dafür, dass Autonomie, Freiheit und Individualität eingebüßt würden und sich das Verhalten entweder in Richtung Anpassung oder Konfrontation verändert.
Wie bei der Vorratsdatenspeicherung unserer Kommunikationsdaten wird die generelle Unschuldsvermutung ins Gegenteil verkehrt. Jede/r steht damit unter Verdacht. Dies führt nach Ansicht namhafter Soziologen zu Verhaltensänderungen, die die Freiheit und den Bestand der demokratischen Gesellschaften in der EU bedrohen. http://www.oeaw.ac.at/ita/ebene5/GTWPweissenbach.pdf und http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/forsa_2008-06-03.pdf
Die Veränderung im Verhalten zeigt auch eine Forsa Umfrage nach Einführung der VDS in Deutschland: "Deutsche vorsichtiger am Telefon"
https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2756-20080604-65-mio-deutsche-vorsichtiger-am-telefon.htm
Bei allen Massendatenabgleichen und statistischen Verfahren zur Beurteilung einer Gefährdung kommt es zu falschen Verdächtigungen. Je mehr Daten erhoben und verknüpft werden, desto mehr Menschen werden fälschlicherweise ins Fadenkreuz geraten, während die Chance für die tatsächlichen Kriminellen steigt, dem Raster zu entgehen. Dies wurde vom US-amerikanische Sicherheitsexperte Bruse Schneier eindrücklich am Beispiel der US-No-Fly-Lists durchgerechnet. http://www.schneier.com/essay-052.html
Beispiel für die tödlichen Gefahren von False Positives: https://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Ore
Wir fordern Sie aus diesen Gründen auf gegen den vorliegenden Text zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Aktion Freiheit statt Angst
PS. Im Anhang haben wir noch einige erste rechtliche Argumente gegen die Formulierungen im vorliegenden Entwurf gesammelt. Das jetzige beschleunigte Verfahren verhindert unserer Meinung nach eine genaue Analyse und die notwendige gesellschaftliche Diskussion und gefährdet damit unser aller Grundrechte.
Eine erste Analyse zum Entwurf des Innenausschusses des EU-Parlaments
In Absatz 4a wurde das Recht der Datenschutzbehörden auf Löschung illegal verarbeiteter Daten gestrichen. Auch die bisher enthaltene, allgemeine Benachrichtigungspflicht an die betroffenen Passagiere über die von ihnen erhobenen Daten wurde im vorliegenden "Kompromiss" gestrichen.
Auch wurde im Kapitel 9, Artikel 5 aus den ursprünglich vorgesehenen 30 Tagen, nach denen die Daten nur noch "maskiert" (pseudonymisiert) gespeichert werden, ein Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten, sämtliche Beschränkungen für Zugriffe auf diese als "geschützt markierten" Datensätze wurden ebenfalls gestrichen.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit soll von all diesen neuen Datenerhebungen ausgeschlossen werden. Für die nationale Gerichtsbarkeit gibt es nur noch eine "Kann"-Bestimmung.
Artikel 9 verhöhnt die "false positives", die fehlerhaft Verdächtigten: Wenn ein automatischer Treffer in den Passagierdaten angezeigt wird, eine manuelle Überprüfung des Falls jedoch ergibt, dass die überprüfte Person nicht die gesuchte ist, dann können die Daten dieser unbeteiligten Person weiterhin "unmaskiert" im System gespeichert werden, damit sich solche "falschen Treffer" in Zukunft nicht wiederholen. Das ist das Gegenteil von Datenschutz und Datensparsamkeit.
In Annex II zum PNR-"Kompromiss" stehen die Delikte, für die diese Vorratsdaten aus dem Flugverkehr verwendet werden können: Neben Terror, Mord und Vergewaltigung, "Kinderpornographie", Waffen- und Organhandel finden sich da auch "Produktpiraterie" und "Computerverbrechen". Damit wird die Flugreisedatenspeicherung, die ursprünglich auf schwere Verbrechen beschränkt sein sollte, auf die mögliche Verfolgung von Urheberrechtsverstößen ausgeweitet.
Weiterführende Links
NoPNR.org http://www.nopnr.org/
Edward Hasbrouck http://hasbrouck.org/
Zum Prozess Hasbrouck vs CBP http://www.papersplease.org/wp/hasbrouck-v-cbp/
Papers Please! http://www.papersplease.org
Kritik am Entwurf von 2011 https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1876-20110209-flugpassagierdaten-eu-richtlinienentwurf-kein-sicherheitsgewinn-und-voller-maengel.htm
Suche nach allen unseren Berichten zur Speicherung von Reisedaten http://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=PNR&sel=meta
und So schnell wird man terrorverdächtig - wie bastelt man sich eine Selektorenliste? http://www.spiegel.de/netzwelt/web/ueberwachung-so-schnell-wird-man-terrorverdaechtig-a-1065625.html
Alle Artikel zu
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Kommentar: RE: 20151209 Keine Vorratsspeicherung unserer Flugreisedaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe immer, und ich werde immer gegen diesen Vorratsspeicherungswahnsinn stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Noichl, MdEP, 10.12.2015 09.00
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Erstellt: 2015-12-09 18:54:18 Aufrufe: 14253
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