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Stellungnahme des Bündnisses „Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ zu Netzfiltern/Netzsperren im Kampf gegen Kinderpornographie
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Vorbemerkung
Das Thema „Internetfilterung“ hat bereits im Jahr 2008 große öffentliche Aufmerksamkeit und Kontroversen ausgelöst. Hier war es der europäische Vorstoß des sogenannten „EU-Telekom-Pakets“. Umfassende Ressource mit Links zu allen verfügbaren offiziellen Quellen und Dokumenten: http://www.laquadrature.net/wiki/Telecoms_Package, der eine Einführung solcher Filtermechanismen auf europäischer Ebene vorsieht. Die neuerliche Diskussion in Deutschland ist daher auch im Kontext der europäischen Gesetzgebung zu sehen, da hier ähnliche technische Mechanismen mit ähnlichen Auswirkungen zum Tragen kommen. Wir beleuchten in dieser Stellungnahme die Ansätze einer Netzfilterung am Beispiel des „EU-Telekom-Pakets“.
Ein Bündnis verschiedener Bürgerrechtsorganisationen aus mehreren europäischen Ländern arbeitet seit Anfang 2007 zusammen, um die rechtliche und technische Basis des „EU-Telekom-Pakets“ zu analysieren und die möglichen Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch besondere Berufsgruppen, wie Journalisten, Ärzte, Anwälte oder Seelsorger zu beleuchten.
Stellungnahme
Einführung
Das sogenannte „EU-Telekom-Paket“ ist ein Bündel von Direktiven der Europäischen Union, deren Hauptziel die Harmonisierung der europäischen Binnenmärkte im Bereich der Telekommunikation ist.
Bei der ersten Sichtung der Gesetzestexte und der später über 1000 Änderungsanträge ist bereits aufgefallen (Auflistung kritischer Änderungsanträge im EU-Parlament: http://www.laquadrature.net/wiki/Telecoms_Package_Plenary_Amendments ) (Analyse und Abstimmungsempfehlungen zu allen aktuellen Änderungsanträgen im EU-Parlament: http://www.laquadrature.net/wiki/Telecoms_Package_Plenary_Voting_List), daß dieses Direktivenpaket – genau wie die jetzt diskutierten Netzfilter in Deutschland -- gravierende Auswirkungen auf die informationelle Infrastruktur Europas, die Presse- und Meinungsfreiheit, die Neutralität der Zugangsanbieter, die europäischen VerbraucherInnen und Verbraucher haben könnte.
Von Seiten der Protagonisten werden die kritisierten Teile des Direktivenpakets mit den angeblich notwendigen verstärkten Anstrengungen im „Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen“ begründet - und neuerdings auch mit dem „Kampf gegen Kinderpornographie“ im Internet.
Auswirkungen von Netzfiltern
Das Direktivenpaket enthält legaljuristische Mechanismen mit weitreichenden Auswirkungen aus: Remmert-Fontes, R. C.: „Das EU-Telekom-Paket - Auswirkungen auf Meinungs- und Pressefreiheit, sowie VerbraucherInnen“, für: FFII e.V.; Berlin 2009:
- Den Zugangsdienstleistern (Accessprovider) und Netzbetreiber (Carrier) könnte eine juristische Verantwortung und Haftbarkeit für die transportierten Inhalte zugewiesen werden, gekoppelt mit der Verpflichtung, aktiv den Inhalt der transportierten Kommunikation zu kontrollieren und ggf. in die Nachrichtenübermittlung einzugreifen, indem sie die Übermittlung unterdrücken. Dies widerspräche dem Grundsatz der Netzneutralität.
- Gleichzeitig würde dies dem sowohl auf EU-Ebene als Menschenrecht, als auch in Deutschland als Grundrecht verankerten Post- und Telekommunikationsgeheimnis widersprechen. Eingriffe in die Kommunikation und das Telekommunikationsgeheimnis sind dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterworfen und dürfen nur ausnahmsweise in einem konkret begründeten Verdachtsfall vorgenommen werden.
- Darüber hinaus würden exekutivische Befugnisse, nämlich der Eingriff in die Telekommunikation und die Unterdrückungen von Nachrichten, hier direkt an die Privatwirtschaft delegiert. Der Verdachtsfall und der darauf erfolgende Eingriff in das Post- und Telekommunikationsgeheimnis, sowie die Nachrichtenunterdrückung soll also dem Ermessen eines Dienstleisters unterworfen werden. Eine justizielle Prüfung soll allenfalls nachträglich erfolgen.
- Technisch wäre dieses Instrument auch dazu nutzbar, unerwünschte Meinungen, zitierende Medien und politische Kritik zu unterdrücken.
- Die wettbewerblichen Bedingungen zwischen großen und kleinen Carriern würde aufgrund der notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen für eine aktive und permanente Echtzeit-Analyse aller Nachrichten und Nachrichteninhalte, jeder elektronischen Kommunikation über das Internet, und die Filterung dieser Inhalte verzerrt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, daß das EU-Telekom-Paket – wie auch die deutschen Ansätze zur Netzfilterung -- äußerst schwere verfassungsrechtliche Bedenken hervorruft und enorme Unwägbarkeiten für Wirtschaft, Verbraucher, Presse und Bürgerinnen und Bürger bereithält und die für eine freie Demokratie wichtige freie informationelle Infrastruktur massiv gefährdet. Vergleichbar ist dieser Mechanismus nur damit, den privatwirtschaftlichen Dienstleister Deutsche Post damit zu beauftragen, alle Briefe zu öffnen, um sie auf inkrimierte Inhalte zu prüfen und sie ggf. an die Behörden zu übergeben, im Normalfall aber weiter zu schicken. Dies stellt offensichtlich einen eklatanten Bruch des Telekommunikations- und Postgeheimnisses dar.
Diese Auffassung wurde jüngst vom Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung in seinem Gutachten zu Netzfiltern geteilt (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: „Sperrverfügung gegen Internet-Provider“: /images/docs/
wiss-dienst-bundestag_sperrungsverfuegung_im_internet.pdf) und auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht Internet-Filter äußerst kritisch und fordert eher mehr besser ausgebildete und besser ausgestattete Beamtinnen und Beamten. (Interview mit Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) vom 26.01.2009: http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/909543/)
Die mehrfach von Experten, wie beispielsweise dem FFII e.V. (Stellungnahme des Fördervereins für eine freie informationelle Infrastruktur e.V. (FFII): http://press.ffii.org/Press_releases/European_Parliament_rushes_towards_Soviet_Internet)oder dem EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx (EDPS COMMENTS ON SELECTED ISSUES THAT ARISE FROM THE IMCO REPORT: http://edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/
Documents/Consultation/Comments/2008/08-09-02_Comments_ePrivacy_EN.pd) vorgebrachten Bedenken gegen eine technische Umsetzung und Wirksamkeit von Sperren im Internet scheinen aber nur ungern akzeptiert zu werden.
Mangelnde Effektivität
Netzfilter lassen sich umgehen
So bezeichnet auch Prof. Dr. Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität Dresden den Vorstoß zur Blockade von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten als unbrauchbar und schädlich, wie er bereits in seinem Gutachten (Technisches Gutachten der Kommission für Jugendmedienschutz des Landesanstalten (KJM): http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads
/technisches_Gutachten_Sperrverfuegung_2.pdf) im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) von Bund und Ländern bei einer Untersuchung der technischen Voraussetzungen beim Sperren von Web-Seiten festgestellt hatte. Die betreffenden Seiten sind dann zwar "für den naiven Internetnutzer nicht mehr zugänglich". Wer sich jedoch mit dem Internet auskennt, wird es immer wieder schaffen an diese Seiten zu gelangen. Sperren sind wirkungslos, wenn die Betreiber der betreffenden Web-Seiten die Inhalte auf anderen Servern spiegeln oder die Internetnutzer den Zugriff über einen sog. Proxy-Server im Ausland umleiten. Ein weiterer Aspekt ist wichtig: die Sperrung von Web-Seiten mit rechtsextremistischen Inhalten durch ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat den Anbietern sogar zusätzliche Besucher verschafft.
Gesperrt würden außerdem nicht nur die vorgesehenen Seiten, sondern in der Regel entweder zu viel oder zu wenig. Im schlimmsten Fall greifen die Filter nicht für die eigentlich zu sperrenden Seiten, verhindern aber den Zugang zu Seiten, die gar nicht gesperrt werden sollen.
Auch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht untersuchte die rechtlichen und technischen Grenzen von Netzsperren und kam zu dem Ergebnis, „daß derartige "Sperrverfügungen" gegen Accessprovider auf dem eigenen Hoheitsgebiet einen Zugriff der Bürger auf illegale Inhalte im Internet nur in begrenztem Maße und mit intensiven Freiheitseingriffen (insb. in das Fernmeldegeheimnis) verhindern können.“ (Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht „Nationale Abschottung durch Sperrverfügungen gegen illegale Inhalte im Internet“:
http://www.mpicc.de/ww/de/pub/forschung/
forschungsarbeit/strafrecht/sperrverfuegungen.htm)
Dem schließen sich die Internetprovider und Fachleute der IT-Industrie, wie beispielsweise „eco – Verband der Deutschen Internetwirtschaft“ (Interview mit Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung im eco-Verband zum Thema Netzsperren: http://www.eco.de/verband/1322_5954.htm), sind der Meinung, daß nicht ein Sperren des Zugangs, sondern nur das Abschalten der Server der Anbieter dieser Seiten das Problem wirklich angeht.
Der „Bundesverband Digitale Wirtschaft“ beleuchtet in seiner Studie darüber hinaus ebenfalls die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken.(Rechtsgutachten zum "Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien“ des „Bundesverband Digitale Wirtschaft“: http://www.bvdw.org/index.php?id=2043)
Die geplanten Sperren sind also wirkungslos und stellen eine reine Symbolpolitik dar. Der Zweck, den Zugriff auf Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt einzuschränken, wird damit aber nicht erfüllt.
Netzfilter bekämpfen nicht den eigentlichen Missbrauch
Das Aktionsbündnis Freiheit statt Angst hält die Verfolgung der Anbieter kinderpornographischer Inhalte auf der Basis der bestehenden Gesetze und Ermittlungsmöglichkeiten für richtig und absolut notwendig.
Allerdings muss in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß das Internet kein Tatmittel und auch kein Raum ist, indem die Tat des sexuellen Missbrauchs selbst verübt wird. Der sexuelle Missbrauch findet in unserer Gesellschaft tagtäglich in den Kinderzimmern statt, wie Studien aus den USA nahelegen: bis zu 96% der Opfer unter 12 Jahren kannte die Täter. Bei bis zu 90% der Fälle handelt es sich bei den Tätern um Bekannte, Verwandte oder Freunde: in 20% der Fälle waren es die Väter der Opfer, in 16% andere Verwandte, in 50% stammten sie aus dem weiteren Bekannten- oder Freundeskreis der Familie. (American Medical Association, Diagnostic and Treatment Guidelines on Child Sexual Abuse. Chicago: AMA, March, 1992 sowie: Patrick Langan and Caroline Wolf Harlow, "Child Rape Victims, 1992," Crime Data Brief, U.S. Department of Justice, Office of Justice Programs, Bureau of Justice Statistics, 1994). Deutsche Studien stützen diese Zahlen und machen deutlich, daß es seit den Anfangstagen des Internet nicht zu einer Steigerung des sexuellen Missbrauchs an Kindern gekommen ist. (Matthias Brust: Sexueller Missbrauch an Kindern, m.w.N. sowie: Bange, D. / Deegener, G. 1996: Sexueller Missbrauch an Kindern - Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Psychologie Verlags Union, Weinheim.)
Es ist nachgewiesen, daß durch alle Schichten hindurch und schon seit Beginn der Statistiken bis zu 75% aller Frauen und Mädchen und bis zu 20% aller Männern und Jungen unter 18 Jahren sexuelle Handlungen (Definition „Sexuelle Handlungen“ (Straftatbestand): http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Handlung) und/oder Belästigungen (Definition „Sexuelle Belästigung“ (Straftatbestand): http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Bel%C3%A4stigung)gegen den eigenen Willen und/oder Nötigung) Definition „Sexuelle Nötigung“ (Straftatbestand): http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_N%C3%B6tigung) und/oder Missbrauch erleiden. Hier müssen also vielfältige soziale, psychologische und kulturelle Ursachen eine Rolle spielen. Aber dieses Phänomen wird man durch die Überwachung des Internet genausowenig eindämmen können, wie durch Polizeikameras in allen Kinderzimmern.
Handlungsalternativen
Präventionsarbeit stärken
Wir empfehlen statt einer Bekämpfung von Symptomen u.a. die Präventionsarbeit gegenüber potentiellen Tätern zu verstärken.
In der Berliner Charité ist beispielsweise von Prof. Dr. med. Dr. phil. K. M. Beier ein Modellprojekt (Modellprojekt "Kein Täter werden" an der Berliner Charité: http://www.kein-taeter-werden.de) entwickelt worden, das pädophilen Männern eine anonyme Beratung und eine weitergehende Therapie anbietet, bevor sie zu Tätern werden. Durch die bereits implementierte Vorratsdatenspeicherung und die nun angedachte Echtzeit-Kontrolle des Internet ist der anonyme Zugang zu diesem Präventionsprojekt allerdings faktisch nicht mehr möglich.
Gleichzeitig brauchen Beratungs- und Anlaufstellen für Opfer sexualisierter Gewalt mehr Mittel, um ihre Arbeit mit Betroffenen leisten zu können sowie Präventionsangebote und -aktionen ausbauen zu können, die bislang völlig unzureichend finanziert sind.
Es ist unverständlich, wie auf der einen Seite viel Geld in nachweislich untaugliche technische Überwachungsmaßnahmen gesteckt werden soll, während die Zuschüsse von Bund und Ländern gerade bei der Präventionsarbeit und der Arbeit mit Opfern immer weiter reduziert werden. Dies verstärkt den Verdacht, daß es sich um eine reine (und teure) Symbolpolitik handelt, die offenbar nur am Rande an den Opfern und der Verhinderung von Straftaten orientiert zu sein scheint.
(Justizielle) Zusammenarbeit und Polizeien stärken
Um tatsächlich die Anbieter und Verbreiter von Produkten der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen effektiv verfolgen zu können, empfehlen wir folgende Ansätze:
- Verbesserungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden über Rechtsgesuche und Rechtshilfeabkommen
- Stärkung der UN und anderer internationaler Gremien im Bereich der Durchsetzung internationaler Richtlinien und Statuten, sowie der Durchsetzung der Menschen- und Kinderrechte weltweit.
- Stopp des Abbaus von Stellen bei den Polizeien der Länder
- Ausbau des Erfahrungsaustausches zwischen Polizeien, Beratungsstellen und anderen zivilen Expertinnen und Experten im Bereich der sexuellen Gewalt und des Missbrauchs an Kindern
Fazit
Die „Aktion Freiheit statt Angst“ wendet sich entschieden gegen jegliche Filterungsmechanismen im Internet und den weiteren Ausbau der verdachtsunabhängigen Überwachung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger. Eine Kontrolle und Steuerung der Inhalte von Kommunikation widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung und verletzt zudem die Pressefreiheit. Darüber hinaus bewirken sie nichts im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und schützen kein einziges Opfer.
Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, keine Gesetze zur verpflichtenden Einführung von Netzfiltern/Netzsperren in Deutschland zu zu verabschieden und sich gegen die o.g. kritisierten Teilaspekte des „EU-Telekom-Pakets“ auch auf europäischer Ebene auszusprechen.
Kommentar: RE: 20090212 Stellungnahme zu Netzfiltern im Kampf gegen Kinderpornographie
Es geht auch ohne Internetsperren, wie der Bericht des BKA über die Kriminalitätsstatistik an das Justizministerium über Kinderpornoaktivitäten im Internet über das Jahr 2012 zeigt.
Zwar gibt es 2013 eine Zunahme von Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie um fast 28% gegenüber dem Jahr 2012 aber auch die Aufklärungsquote ist um knapp 9% gestiegen, So konnte das BKA 2012 rund 5500 Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten löschen, davon 76% im Ausland ins Netz gestellt und 24% in Deutschland. Die Löschung erfolgt in 90% der Fälle innerhalb von zwei Tage, 98% nach einer Woche, im Ausland waren es nach einer Woche 73%. Keine Löschaufforderung ergeht an Länder mit Todestrafe für Kinderpornografie, wie Guatemala, Kuweit, Mauretanien oder Uganda. Die Bundesregierung sieht in diesen Zahlen ein „sehr gutes Ergebnis“.(s. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeskriminalamt-kinderpornographie-erfolgreich-loeschen-12974572.html )
Jochen, 06.06.2014 22:13
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Tags: #Aktivitaet #Netzfiltern #Netzsperre #Kinderpornographie #Internet #internetsperre #Zensur #Informationsfreiheit
Created: 2009-02-12 08:30:09
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