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Ukraine bricht Minsker Abkommens Wenn man bedenkt, dass bewaffneten Drohnen im Fall des Karabach-Konfliktes eine kriegsentscheidende Bedeutung zukam, ist diese Meldung sicher nicht unwichtig. Nach dem Abkomemn von Minsk sind unbewaffnete Beobachtungsdrohnen nur durch die Beobachtermission der OSZE erlaubt, ein Einsatz von bewaffnten Drohnen ist erst recht keiner Seite erlaubt.
Um so deutlicher macht dieser Einsatz von bewaffneten Drohnen, dass es höchste Zeit ist, diese automatischen Tötungsmaschinen zu ächten. Das sollte auch die sich bildende Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag beachten: Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr!
Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Drohnenkampf-im-Donbass-Wedelt-der-Schwanz-mit-dem-Hund-6234430.html Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/3j1 Link to this page: https://www.a-fsa.de/de/articles/7815-20211030-einsatz-bewaffneter-drohnen-im-donbass.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7815-20211030-einsatz-bewaffneter-drohnen-im-donbass.html Tags: #Ukraine #MinskerAbkommen #Donbass #Koalitionsverhandlungen #Eurodrohne #Drohnenkampagne #Frieden #Krieg #Aufrüstung #Bundeswehr Created: 2021-10-30 09:58:44 Hits: 1563 Leave a Comment |
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