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Sorry, most articles are not available in English yet Im Blog zu Datenschutz und Datensicherheit werden die Änderungen durch den neuen elektronischen Personalausweis beleuchtet.
Wichtig sind u.a. die Hinweise:
- Einer der Hauptkritikpunkte an dem elektronischen Personalausweis ist der Chip, der zur Datenspeicherung verwendet werden soll: dieser basiert auf dem RFID-System und kann kontaktlos ausgelesen werden.
- Der Zugang zu den gespeicherten Daten darf nur über gesicherte Netzwerke und Computer erfolgen.
- Insofern müssen vom Anwender auch Antivirenprogramme und Firewalls gegen Spionageprogramme auf dem eigenen PC eingesetzt werden.
- Von allen Ausweisinhabern darf künftig insbesondere nicht mehr verlangt werden, den Ausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben (§ 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG).
- Heftig umstritten ist auch § 15 Abs. 1 PAuswG nach dem Polizeibehörden die Ausweisdaten unter bestimmten Bedingungen auslesen dürfen.
Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-elektronischer-personalausweis-was-erwartet-sie-ab-dem-1-11-2010/
Siehe auch unsere Artikel zu
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Tags: #ePerso #ePa #Ausweis #personalausweis #datenschutz #RFID #BDSG #DSB #Polizei
Created: 2010-07-01 08:08:13
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