06.02.2009 ELENA und die JobCard

Die Grundausstattung

Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Für die Arbeitnehmer ist das ELENA-Verfahren dagegen mit Kosten für die Anschaffung einer Signaturkarte verbunden.

Das JobCard-Verfahren soll stufenweise ausgebaut werden. Startend mit dem Bereich der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, also auf das Aufgabengebiet der Agenturen für Arbeit bezogen, über kommunale Verfahren (z.B. Wohngeld) bis hin zu zivilrechtlichen Verfahren (z.B. Prozesskostenhilfe) können die jeweiligen Fachverfahren eingegliedert werden.

Die digitale Signatur soll nach Ankündigung des BMWi vom 25. Juni 2008 zunächst für sechs Bescheinigungen gelten:

Weitere 45 "Anwendungen" sind in der Planung.

Um einen Missbrauch der zentral gespeicherten Daten zu verhindern, soll der Zugriff nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erfolgen. Die Planungen sehen vor, dass die Zustimmung auf elektronischem Weg erklärt wird und der Arbeitnehmer seine Zustimmungserklärung elektronisch signiert. Für diese elektronische Unterschrift wird ein Zertifikat zur Erstellung von elektronischen Signaturen auf eine Signaturkarte hinterlegt.

Das geplante ELENA-Verfahren wird von Datenschützern kritisiert. Die millionenfache Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle sei eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da nicht abzusehen sei, ob die Daten überhaupt jemals benötigt werden. Zudem verstoße die Datenübermittlung und -speicherung ohne Zutun des Arbeitnehmers gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Arbeitnehmer sei nicht mehr Herr seiner Daten, sondern werde unter Kostengesichtspunkten zum Objekt staatlichen Handelns degradiert.

Weitere datenschutzrechtliche Probleme sind abzusehen: Das ELENA-Verfahren soll nach einer Pilotphase auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden. So könnten beispielsweise die Rentenversicherungsträger auf die gespeicherten Daten (Vorabauskunft Rente) zugreifen, um Rentenansprüche auszurechnen.

Diese Entwicklung birgt die Gefahr in sich, dass eine zentrale Datenbank mit detaillierten Informationen über jeden Einwohner Deutschlands entsteht, auf die eine Vielzahl von Stellen zugreifen können. Der viel beschworene „Gläserne Bürger“ wird damit Realität. In vielen Fällen haben wir gesehen, dass Daten sobald sie verfügbar sind auch an weiteren Stellen Begehrlichkeiten wecken.

Änderungen zum 1.1.2010

Monatlich wird für jeden der ca. 40 Millionen Beschäftigten in Deutschland  ab dem 1. Januar 2010 ein besonderer Entgeltdatensatz an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt. Die ZSS ist bei der Datenstelle der Rentenversicherung angesiedelt. Dort werden dann die Entgeltdaten aller Beschäftigten in ganz Deutschland zentral und auf Vorrat gespeichert.

Aktion Freiheit statt Angst e.V., die Datenschutzbeauftragten in Deutschland und viele besorgte Bürger beklagen, dass zu den zu speichernden Daten auch sehr persönliche gehören sollen.

 Der 41-seitige Katalog der Pflichtangaben für den "elektronischen Entgeltnachweis" (Elena) sieht neben dem Lohn auch die Meldung von etwaigen Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründen und Beteiligungen an "rechtmäßigen" oder "illegalen" Streiks vor.

Nach der Phase der Datenerhebung wird das ELENA-Verfahren ab Januar 2012 für den Zugriff durch die leistungsgewährenden Behörden freigeschaltet. Erst dann benötigt der jeweilige Leistungsempfänger eine eigene Signaturkarte.

Argumente gegen ELENA

Petition und Verfassungsbeschwerde

Bis zum 2.3.10 konnte eine Petition gegen die neue "Vorratsdatenspeicherung" der Daten aller 40 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland unterschrieben werden. Die wurde auch von einigen zehntausend besorgten Bürgern getan. Auf dei öffentliche Anhörung zum Thema warten wir gespannt.

Text der Petition gegen ELENA
 
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.

Unterschreiben beim Deutschen Bundestag (ist inzwischen nicht mehr möglich):
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926

Dafür gab es bis zum 1.4.2010 die Möglichkeit sich an der Klage gegen ELENA vor dem Bundesverfassugnsgericht (BVerfG) zu beteiligen. Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich vor dem BVerfG vertreten hat, hat ebenfalls Verfassungsbeschwerde gegen das ELENA Verfahren einlegen. Er vertritt dabei 22.005 Kläger.

Hier gibt  es weitere Infos zu dieser  Verfassungsbeschwerde.

Pressemeldung 12.01.2010: Keine weitere "Vorratsdatenspeicherung" mit ELENA

Neueste Entwicklung: ELENA nun vollends illegal (November 2010)

ver.di gegen ELENA

Webseite von ELENA

Der 41-seitige Datensatzkatalog für ELENA

Unser Flyer zu ELENA als .pdf

Mehr zu den technischen Grundlagen von ELENA

Alle Artikel über ELENA

 


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Erstellt: 2009-02-06 20:46:32
Aufrufe: 12443

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