UN-Menschenrechtsrat erklärt Menschenrecht auf eigenes Saatgut
Menschenrechte kennen wir bisher nur aus der Erklärung der Menschenrechte im Dezember 1948. Seitdem hat sich viel getan und trotzdem sind viele soziale Menschenrechte, wie z.B. das auf Arbeit noch immer nicht in diesen Katalog aufgenommen worden. Ein Schritt weiter werden wir aber hoffentlich bei der nächsten UN Vollversammlung sein.
Der UN-Menschenrechtsrat hat nach jahrelangen Beratungen die UN-Erklärung für das Recht auf eigenes Saatgut mit großer Mehrheit verabschiedet. Nun gehen ExpertInnen davon aus, dass die Erklärung im November auch durch die Vollversammlung bestätigt wird.
Wem soll so ein Menschenrecht nützen?
INKOTA schreibt dazu: Stellen Sie sich mal vor, Sie wären eine Kleinbäuerin oder ein Kleinbauer in Vietnam. Sie pflanzen seit mehreren Jahren Reis an und gewinnen mithilfe von traditionellem Wissen Jahr für Jahr Ihr eigenes Saatgut. Sie haben sich und Ihrer Familie mit dieser Arbeit eine kleine Existenz aufgebaut. Doch dann verbieten Ihnen plötzlich staatliche Behörden, Ihr Saatgut zu vervielfältigen. Weil diese lieber den Interessen großer Agrarkonzerne folgen, die nur ihr eigenes Saatgut verbreiten wollen und dem Staat das Blaue vom Himmel versprechen.
Wir haben bisher kein grundsätzliches Menschenrecht, unser Saatgut zu erhalten, zu vervielfältigen oder zu tauschen. Wenn der Staat dies verbietet, müssen wir das bisher akzeptieren. Auch wenn damit die eigene Lebensgrundlage vernichtet wird. Dieses Problem besteht durchaus nicht nur in den sogenannten "Entwicklungsländern". Auch in der EU haben Konzerne mehrfach versucht (Apfel- oder Saatgut-) Sorten zu patentieren oder deren Anbau einfach zu verbieten.
Das nun erklärte Menschenrecht auf den Anbau und die Züchtung eigener Sorten heißt natürlich längst noch nicht, dass sich künftig alle Kleinbäuerinnen und Kleinbauern im Streitfall gegen die Interessen von Agrarkonzernen durchsetzen können. Aber das massive Machtungleichgewicht, das solche Konflikte bislang kennzeichnet, hätte sich endlich etwas zu unseren Gunsten verschoben.
Der Gegner in diesem Kampf ist der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV). Mit dem Beitritt zu dieser zwischenstaatlichen Organisation verpflichten sich Länder, "in ihren nationalen Gesetzen ein höheres Schutzniveau für kommerzielles Saatgut und Pflanzmaterial zu verankern". Mit der Veröffentlichung einer umfassenden Pionierstudie im Oktober 2014 zeigte z.B. Public Eye, wie von traditioneller Saatgut-Vermehrung abhängigen Kleinbauernfamilien im Süden durch einen UPOV-Beitritt der jeweiligen Länder existenziell gefährdet werden. Die Studie "Owning Seeds, Accessing Food – A human rights impact assessment of UPOV 1991 based on case studies in Kenya, Peru and the Philippines" (PDF 2.2 MB) beschreibt und belegt erstmals die konkreten Einschränkungen durch strenge Sortenschutz-Gesetze für Kleinbauern und -bäuerinnen bei der Verwendung von geschütztem Saatgut aus der vorjährigen Ernte. Bilaterale Freihandelsabkommen (FHA) sind ein beliebtes Instrument, um Entwicklungsländer zu einem UPOV-Beitritt zu drängen.
Die EU und Deutschland auf der Seite der (Agrar-) Konzerne
Bei der vorletzten Verhandlungsrunde einer Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats vom 9. bis 13. April in Genf haben noch die EU und Deutschland die Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, torpediert. Im Frühjahr hatte ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus entwicklungspolitischen und Menschenrechtsorganisationen die EU und Deutschland aufgefordert ihhre Position zu überdenken, was nun endlich zu einigen Fortschritten geführt hat. Die Entscheidung der UN Vollversammlung steht noch an.
Dass die Bundesregierung auf der Seite der Konzerne steht, beweist sie seit Jahren und aktuell im Abgasskandal, in Abwendung von den von ihr mit unterschriebenen Klimazielen und im Beharren auf den Braunkohleabbau und die Unterstützung von RWE im Hambacher Forst.
Update 05.10.2018: Ein Erfolg, das OVG Münster hat entschieden, der Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/46_181005/index.php
Aktion Freiheit statt Angst unterstützt das Recht auf eigenes Saatgut, eigen Pflanzensorten und ökologische Vielfalt genauso wie freie Software und das Recht auf Weitergabe und Vervielfältigung der eigenen Ideen und Verfahren.
Mehr dazu bei http://www.inkota.de/
und https://www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=14597:appell-von-ngos-un-erklaerung-fuer-rechte-von-kleinbauern-nicht-verwaessern&catid=269&Itemid=33
und https://www.publiceye.ch/de/themen-hintergruende/landwirtschaftbiodiversitaet/saatgut/wie-saatgutgesetze-menschenrechte-aushebeln/
und https://www.dw.com/de/kommentar-der-kampf-um-den-hambacher-forst-ist-eine-grundsatzfrage/a-45523910
und http://www.taz.de/!5531996/
Kommentar: RE: 20181004 Recht auf ökologische Vielfalt verteidigen
Hallo liebe Unterstützer_innen,
gestern war ein guter Tag! Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat den für RWE geänderten Regionalplan und Bebauungsplan in Niederaußem für ungültig erklärt. Damit steht der Plan von RWE, in Niederaußem ein neues Braunkohlekraftwerk zu bauen, enorm auf der Kippe! RWE sagt dazu, „dass die Realisierungschancen von BoAplus schon aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zwischenzeitlich sehr gering sind.“
In einem offenen Brief werde ich nun RWE auffordern, den Genehmigungsantrag zurückzuziehen und damit einen Schlussstrich unter das Kapitel Kohle zu ziehen. Und dafür benötige ich euren Rückhalt. Bitte ruft noch einmal eure Freunde, Freundinnen und Bekannte auf, meine Petition zu unterschreiben:
https://weact.campact.de/petitions/kein-neues-braunkohlekraftwerk-in-nrw
Tim Petzoldt via WeAct, 16.11.2018 14:39
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2XL
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6641-20181004-recht-auf-oekologische-vielfalt-verteidigen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6641-20181004-recht-auf-oekologische-vielfalt-verteidigen.htm
Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Vielfalt #Sorten #Saatgut #UN #freieSoftware #Copyleft #Urheberrecht #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Transparenz #Informationsfreiheit #Verhaltensänderung #Wohnen #Leben
Erstellt: 2018-10-04 18:38:22 Aufrufe: 1230
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