18.07.2018 Mehr oder weniger Videoüberwachung in Berlin?

Innensenator Geisel bereitet Videoüberwachungs-Gesetzentwurf vor

Update 13.09.2018: Innensenator Geisel wird das Volksbegehren dem Verfassungsgerichtshof vorgelegen.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-fuer-mehr-videoueberwachung-innensenator-fordert-ueberpruefung-durch-verfassungsgericht/23065556.html

... obwohl er dafür überhaupt keine Legitimation hat. Laut Berliner Koalitionsvertrag wollen rot-rot-grün kein mehr an Überwachung in Berlin einführen.

Trotzdem sieht auch Bürgermeister Müller die Ankündigung von Innensenators Geisel, einen eigenen Entwurf für die Änderung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG) vorzubereiten, um mehr, auch stationäre Kameras anbringen zu können, als Kompromissvorschlag gegenüber der CDU und den Machern des seltsamen Volksbegehrens für "Mehr Videoüberwachung und mehr Datenschutz".

Wir können als Mitinitiatoren von BAfF, der Berliner Allianz für Freiheitsrechte, vor so einer "Kompromisslinie" nur warnen. Unser Aufruf „Nein zur Ton- und Videoüberwachung an öffentlichen Orten“ bleibt die Linie zu der die Berliner Koalitionsparteien zurückfinden müssen. Auch Linke und Grüne in Berlin unterstützen diesen Aufruf und werden sich nicht vom 3. Koalitionspartner in die komplett entgegengesetzte Richtung drängen lassen.

Im Spätsommer wird das Ergebnis der Prüfung der Innenverwaltung des Senats vorliegen, ob der vorliegende Gesetzentwurf rechtlich zulässig ist. Wir hatten schon bei der Abgabe der Unterschriftenlisten im April auf ein Gutachten von Prof. Roggan verwiesen, nach dem der Gesetzentwurf wegen der verdeckten Videoüberwachung und der anlasslosen Tonaufnahmen eindeutig verfassungswidrig ist. Das wird das Berliner Verfassungsgericht kaum anders sehen können.

Deshalb gibt es z.Zt. auch keine Notwendigkeit den rechten Stimmungsmachern des Volksbegehrens auf den Leim zu gehen. Es bleibt bei der Feststellung von Axel Bussmer von der Humanistischen Union vom 12. April: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."  

Mehr dazu bei https://www.tagesspiegel.de/berlin/linke-und-gruene-gegen-spd-berlins-senat-droht-streit-um-die-videoueberwachung/22806926.html
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6537-20180628-pm-baff-fordert-gute-und-umfassende-praevention.htm

 


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Erstellt: 2018-07-18 17:06:42
Aufrufe: 1702

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