19.05.2016 "Datenaustausch auf Grundlage geltenden Rechts"

"Deutschland und USA verstärken Datenaustausch"

Der NSA-Untersuchungsausschuss erhält fast nur geschwärzte Akten, aber die USA sollen demnächst wieder "voll beliefert" werden.

Denn im Anti-Terror-Kampf will man zukünftig noch enger kooperieren. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Innenminister de Maizière und US-Justizministerin Lynch. 

Es "geht zunächst nur um Grunddaten wie den Namen" - das glaubt doch niemand! Auch die vereinbarte Nicht-Weitergabe an "andere US-Stellen" wird sicher nicht eingehalten. So steht einige Sätze weiter: Es gelte das Prinzip "Need to Know", die Daten würde also nur bekommen, wer sie konkret brauche.

Mehr dazu bei http://www.tagesschau.de/inland/datenaustausch-deutschland-usa-101.html

Update 09.06.2016: EU und USA unterzeichneten am 02.06.16 das „Umbrella-Agreement“ zum Datenschutz zwischen Strafverfolgungsbehörden

Das "Umbrella Agreement" soll einen umfassenden High-Level-Datenschutzrahmen für EU-US-Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung schaffen. Erfasst sind alle personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Adressen, Strafregister), die zwischen der EU und den USA zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten - einschließlich Terrorismus - ausgetauscht werden. Die Unterzeichnung kam beinahe unbemerkt. (http://www.bvdw.org/medien/eu-und-usa-unterzeichnen-umbrella-agreement-zum-datenschutz-zwischen-strafverfolgungsbehoerden)

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Erstellt: 2016-05-19 06:53:49
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