BDK: Mautdaten für Fahndungs- und Ermittlungszwecke nutzen
"Nicht zuletzt der Fall des "LKW-Schützen", der seit 2008 rund 800 Mal aus seinem Lastwagen auf Autotransporter, Fahrzeuge und Gebäude geschossen und erst im Juni 2013 ermittelt und festgenommen werden konnte, macht mehr als deutlich, dass die
Strafverfolgungsbehörden einen gesetzlich geregelten und unter Richtervorbehalt stehenden Zugriff auf die ohnehin erhobenen Mautdaten der Bundesfernstraßen benötigen. ... ", so der Bundesvorsitzende des BDK André Schulz.
Anmerkung: Das Verlangen nach unser aller Bewegungsprofilen haben wir schon bei der Auswahl des Mautsystems der Firma Toll Collect vermutet, nun ist es wohl soweit. Nach 10 Jahren haben sich alle an die Videobrücken über der Autobahn "gewöhnt" und der Angriff auf unsere Privatsphäre soll starten.
Wir verweisen weiter auf unsere Presseerklärung zum Thema http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1273-20100420-keine-bewegungsprofile-mit-gps-gestuetzten-mautsystemen.htm
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Tags: #Geodaten #TollCollect #Mautdaten #BDK #KfzKennzeichenerfassung #Indect #Ueberwachung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2014-08-21 06:20:48 Aufrufe: 1630
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