27.06.2013 Rechtlich fragwürdige Übersichtsaufnahmen

Ergebnis einer Kleinen Anfrage zu Übersichtsaufnahmen am 1. Mai 2013

Stellungnahme der Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste & Militär in Aktion Freiheit statt Angst

Update 21.4.14: Das Urteil des landesverfassungsgerichts gibt dem Berliner Senat leider recht, siehe http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4265-20140421-uebersichtsaufnahmen-in-berlin-zulaessig


Alles wovor wir bei der übereilten Gesetzgebung im Frühjahr gewarnt haben, ist doch eingetreten. Seit dem 30. April gibt es in Berlin ein Gesetz für Übersichtsaufnahmen der Polizei bei "großen" und/oder "unübersichtlichen" Demonstrationen.

Ein breites Bündnis hatte dagegen Stellung bezogen. In vielen Beiträgen hatte die Arbeitsgruppe Polizei, Geheimdienste & Militär in Aktion Freiheit statt Angst auf die Gefahren für das Versammlungsrecht hingewiesen (Links s.u.).

Über die Anwendung der Übersichtsaufnahmen bei den verschiedenen Versammlungen am 1. Mai 2013 hatte die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage eingereicht. Nun liegt eine Antwort vor (ka17-12032-Uebersichtsaufnahmen.pdf).

Die Ergebnisse sind erschreckend:

Genau diese Punkte hatte die Experten in den Anhörungen als problematisch genannt. Dies wurde einfach vom Tisch gewischt.

Es bleibt dabei, dass dieses Gesetz verfassungwidrig ist, da es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlungen einschränkt.

Hier die Historie

 


 

Kommentar: RE: 20130627 Rechtlich fragwürdige Übersichtsaufnahmen

Auch in diesem Jahr (2014) haben wir abgefragt, wann und wo rund um den 1. Mai Übersichtsaufnahmen angefertigt wurden. Hier http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/S17-13714.pdf die Antwort des Senats.

N.S., Referent für Innenpolitik, Recht, Datenschutz, Verbraucherschutz und Flüchtlingspolitik, Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin, 04.06.2014 11:34


RE: 20130627 Rechtlich fragwürdige Übersichtsaufnahmen

Es gibt eine Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus zur Ausstattung und zum Einsatz der "TV-Übertragungswagen". Die eingebauten Kameras in den "TV-Übertragungswagen" haben einen Superzoom und sind teilweise nachtsichttauglich.

Zudem geht aus der Anfrage hervor, dass die Polizei mit den "TV-Übertragungswagen" offiziell keine "Übersichtsaufnahmen" macht, sondern auf anderen Rechtsgrundlagen filmt und speichert - und zwar je nachdem, ob es sich um Versammlungen oder Veranstaltungen außerhalb des Versammlungsrechts handelt:

Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit Versammlungen:
§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen (VersG Bln) (=§19 Versammlungsgesetz)

Bei Veranstaltungen außerhalb des Versammlungsrechts:
§ 24 Abs. 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) 
§ 100 h Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zur Verfolgung von Straftaten

Damit gibt es eine weitere Rechtsgrundlage, auf der die Berliner Polizei filmt. Da die Abgrenzung, was als Versammlung oder Veranstaltung außerhalb des Versammlungsrechts zählt, gelegentlich wohl im Gutdünken der Polizei liegt: So war die Rechtsgrundlage der Filmerei bei den Protesten gegen die Zwangsräumung zunächst das ASOG, später die StPO.

Piraten, 04.06.2014 23:13


 


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Tags: #FsaMitteilung #Uebersichtsaufnahmen #Video #Demo #Versammlungsrecht #Grundrecht #Privatsphaere #Ueberwachung #Polizei
Erstellt: 2013-06-27 11:16:40
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