10.08.2011: Schnüffelparagraph im Rundfunkänderungstaatsvertrag
Nach §9 des z. Zt. diskutierten neuen (15.) Rundfunkänderungstaatsvertrages ist der "Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden."
Mehr dazu bei http://blog.beck.de/2011/08/09/datenschutz-und-gez-schnueffelparagraph-oder-legitimes-auskunftsmittel
Anmerkung: Und wir dachten immer nach den Grundsätzen des Datenschutzes sind Daten beim Betroffenen zu erheben und nicht etwa hinter seinem Rücken.
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Kommentar: RE: 20110810 Wohnungseigentümer soll Mietern für GEZ nachschnüffeln
Das spottet den Freiheitsrechten, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Datenschutz Hohn. Kritiker fürchten seit langem, dass die GEZ zu einer Supermeldebehörde aufgewertet wird - und sie scheinen Recht zu behalten. ...
Blazer 2011-08-11 08:59:19
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Tags: #Ueberwachung #GEZ #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere #Anonymisierung
Erstellt: 2011-08-10 07:00:54 Aufrufe: 5230
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