01.03.2011: Landestrojaner war rechtswidrig
Bei der Heimkehr auf dem Münchner Flughafen verschwanden die Polizeibeamten kurz mit dem Computer des Geschäftsmanns in den Nebenraum. Der Kaufmann aus Bayern trug nach jener Kontrolle etwas mehr im Gepäck, auf seinem Rechner hatte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) eine Spionage-Software versteckt.Dabei wird immer wieder gebetsmühlenartig beteuert, dass Online-Durchsuchungen mittels des Bundestrojaners bisher nicht eingesetzt wurden. Das galt wohl nicht für den Landestrojaner des LKA Bayern.
Ein "eng begrenzter Ausnahmefall" oder Terrorverdacht mit Gefahr für "Leib, Leben oder Freiheit" einer Person oder der Bestand des Staates spielten auch keine Rolle. Es ging um einen "ganz normalen" Fall von Betrug.
Deshalb gibt es bis heute keine Anklage. Die Staatsanwaltschaft wird die rechtswidrig erlangten Beweise wohl nicht verwenden können.
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Tags: #Trojaner #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Video #Lauschangriff #Privatsphaere #Grundrecht
Erstellt: 2011-03-01 08:33:47 Aufrufe: 4266
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