Welche Gefahren birgt die geplante Volkszählung?
Am 9. Mai 2011 ist wieder Volkszählung. Volkszählung? Da war doch was!
Zensus 2011 – Volkszählung 1987
Schon einmal Anfang der 80er Jahre war eine Volkszählung geplant, gegen die sich viele Bürger gewehrt haben.
Das Bundesverfassungs-gericht stoppte schließlich die Volkszählung. Es stellte 1983 fest, dass die geplante Ausforschung der Bürger illegal sei. Dabei wurde vom Gericht ein für allemal das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ als unveräußerliches Grundrecht festgestellt.
Nur eine abgespeckte Version der Volkszählung konnte 1987 durchgeführt werden.
Was kommt nun auf uns zu?
Ab Mai 2011 soll nun nach 24 Jahren wieder eine Volkszählung durchgeführt werden.
Was ist daran zu bemängeln?
Leider haben sich die Planer dieses Vorhabens das Volkszählungsurteil *) von 1983 nicht richtig angesehen.
- Das BVG hat im Volkszählungsurteil 1983 eine zentrale Ordnungsnummer (Personenkennzeichen) verboten.
- Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, auf die Zusammenführung der Datensammlungen von Meldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit. Daten zusammenzuführen, die zu anderen Zwecken gesammelt wurden, widerspricht der (strikten) Zweckbindung des BDSG.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
- Das gilt auch für die Verknüpfung der vereinheitlichen Ordnungsnummer mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister.
- Die Erhebung ist praktisch nicht anonym, da Rückschlüsse auf die Identität des Befragten möglich sind, solange diese Daten existieren. Das kann bis zu vier bzw. sechs Jahre nach der Erfassung noch der Fall sein.
- Aus technischer Sicht betrachtet entsteht eine zentrale Datenbank mit jederzeit verfügbaren Personenprofilen aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Religion, Weltanschauung, detailliertes Wohnumfeld sind sensible persönliche Daten und sollten nicht in zentralen Datenbanken gespeichert werden.
Datenpannen und -skandale sind vorprogrammiert
Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Es gab in den letzten Jahren dafür genügend Datenskandale und -pannen als Beispiel. Außerdem haben die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre auch gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial von einmal angelegten Datensammlungen enorm ist. Wann werden diese Daten auf dem Schwarzmarkt gehandelt?
Der Datenkatalog nach dem deutschen Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus. Das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis wären nach der EU Richtlinie nicht erforderlich. Damit werden für Menschen mit muslimischen Glaubensrichtungen besondere Unterscheidungen gemacht. Wozu sollen diese Daten notwendig sein? Die Frage nach dem (Verwendungs-) Zweck steht bei Datenerhebungen stets im Vordergrund. Bereits mit der Frage nach der Religionszugehörigkeit lässt sich leicht eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen. Die Volkszählung in den 30-er Jahren und die damit "vereinfachte" Judenverfolgung wecken böse Erinnerungen. (s. Wikipedia)
Wehren wir den Anfängen!
Literatur
Unser Flyer zum Thema Zensus 2011 zum Download
Der Arbeitskreis gegen die Volkszählung http://zensus11.de/
Die offizielle Seite der Bundesregierung http://www.zensus2011.de/
Das Volkszählungsurteil von 1983 https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
Die Historie der Volkszählungen bei Wikipedia https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Volksz%C3%A4hlung
Mikrozensus und Volkszählung 2011, ein Buch zur Volkszählung 2011 http://www.zweitausendeins.de/suche/?q=Rottmann%2C%20Verena%20S.&CT=1
Was und wofür ist die Volkszählung? Wo ist der Datenschutz? http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/45300/was-und-wofuer-ist-die-volkszaehlung-wo-ist-der-datenschutz/
Die offiziellen Fragebögen (druckbare PDFs):
- Gebäude- und Wohnungszählung
- Haushaltebefragung
- Wiederholungsbefragung
- Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
- Sensible Einrichtungen (z.B. Frauenhäuser, Psychatrien)
- Kombinierte Befragung Gemeinschaftsunterkünfte
Auszug aus der zentralen Stelle der Entscheidung zum Volkszählungsurteil von 1983 (unter C II 1 a):
„Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
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Tags: #Aktivitaet #Zensus2011 #Volkszaehlung1987 #BVerfG #Urteil #informationelleSelbstbestimmung #Datenschutz #Ueberwachung
Erstellt: 2011-02-18 09:13:19 Aufrufe: 15304
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