19.04.2021 Wo bleiben die Konsequenzen für den "Verfassungsschutz"?
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Urteilsbegründung nach 40 Jahren Überwachung liegt vor

Viermal haben wir über das persönliche Schicksal des Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwalts Dr. Rolf Gössner berichtet. Vor 4 Monaten konnten wir den gerichtlichen Erfolg feiern, dass seine geheimdienstliche Überwachung nach insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 als Unrecht festgestellt wurde (BVerwG 6 C 11.18).

Die Internationale Liga für Menschenrechte, wo Rolf Gössner tätig ist, ist nun im Besitz der schriftlichen Begründung des Urteils und zieht daraus folgende Schlüsse:

So weit - so gut! Doch was folgt daraus für die Arbeit des Verfassungsschutzes?

Bei dem Beobachteten handelte es sich um einen zweifachen Träger von Berufsgeheimnissen - das Berufsgeheimniss als Rechtsanwalt und Publizist. Unter den Bedingungen gezielter staatlicher Be­obach­tung waren diese Grundrechte praktisch über Jahrzehnte hinweg nicht zu gewährleisten. Die verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und Mandan­t:in­nen sowie zwi­schen Journalist und Informant:innen sind dadurch nachhaltig erschüttert.
Wir ziehen hier mal die Parallele zu Julian Assange, der als Journalist seit über 10 Jahren der Ausübung seiner Grundrechte beraubt wird, seit 2 Jahren durch Isolationshaft in Belmarsh, einem britischen Hochsicherheitsgefängnis bei London.

Bedenklich in der Urteilsbegründung sind insbesondere bei der Frage der zukünftigen Arbeit des Verfassungsschutzes:

Mehr dazu bei https//:ilmr.de2020rolf-goessner-gewinnt-endgueltig-rechtsstreit-gegen-bundesverfassungsschutz
und das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig https://www.bverwg.de/141220U6C11.18.0


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Created: 2021-04-19 07:27:27


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