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Hartz IV ist die Antwort auf Armut und zwar die falsche
Auf den Spruch unseres "Gesundheitsministers Jens Spahn, dass Etwas schließlich besser als gar nichts sei, wollen wir besser nicht eingehen.
Wir wollen wieder die Cui bono Frage stellen - wem nützt es? Und bei der Antwort hilft der Artikel bei Rubikon weiter: ... der milden Gabe Hartz IV wird ein bitteres Gift hinzugemischt. Denn Hartz IV dient nicht etwa dem Wohl des Betroffenen, vielmehr hat dieser dem Gesamtwohl der Wirtschaft zu dienen und bekommt diese Pflicht auch unmissverständlich zu spüren.
War der Ursprungsgedanke der Sozialhilfe, die Menschen vor kapitalistischer Ausbeutung zu schützen, ihnen den Rücken für gewerkschaftliches Engagement und den Arbeiterkampf zu stärken, so bewirkt Hartz IV nun genau das Gegenteil: Ungeachtet des beruflichen Werdegangs, gesteckter Ziele oder vorhandener Potentiale wird von den Betroffenen erwartet, alles zu tun und alles in Kauf zu nehmen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ein weitere Nebeneffekt ist, dass Hartz IV als Drohkulisse für die Noch-Beschäftigten wirken soll. Damit das auch abschreckend genug wirkt, wird für das hohe Ziel der Arbeitsbereitschaft mit dem Entzug der Sozialleistung bei Renitenz gedroht. Diese Sanktionen können entgegen der landläufigen Meinung nicht nur den kompletten Regelsatz, sondern auch jede Sozialversicherung, Krankenkasse sowie Strom-, Heiz- und Wohnkosten umfassen.
Wie weit das geht, ist aus der Kooperationsvereinbarung zwischen Jobcenter und Bezirksamt zu ersehen:
„ALG II Empfangenden, bei denen durch eine eintretende Sanktionierung die Kosten der Unterkunft betroffen sein werden (bzw. als letzte Stufe sogar vollständig versagt werden sollen), sollen vor Eintritt der Sanktion ein Beratungsangebot der sozialen Wohnhilfe erhalten. (…) Ziel ist, den drohenden Verlust der Wohnung (…) durch ein verstärktes sozialpädagogisches Beratungsangebot zu verhindern, (und) die Mitwirkungsbereitschaft wiederherzustellen“ (3).
Wie vereinbart sich dieser Satz mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 zur Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes (1 BvL 1/09)? Dort wurde geurteilt, dass ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ besteht, welches grundgesetzlich sowohl aus dem Sozialstaatsgebot als auch der Würde des Menschen abzuleiten sei.
Diesen Widerspruch aufzulösen ist Gegenstand der Klage, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht liegt. Sie soll explizit die Kürzungspolitik der letzten Sozialgesetzänderungen untersuchen. Das Gothaer Sozialgericht hat eine entsprechende Richtervorlage eingereicht. Grundlage dazu ist in wichtigen Teilen ein Gutachten, welches aus den Hartz-IV-Widerstandsaktion vom Aktivisten Ralph Boes erwachsen ist. Mit einem Urteil ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Interessant wird, wie dieses Urteil dann auch mit dem von 2010 in Beziehung steht, welches die Regierung aufforderte, endlich eine logisch nachvollziehbare Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes vorzulegen, ein Urteil, welches bis heute von der Regierung missachtet wird. Bis heute fehlt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Berechnungsgrundlage für den Hartz IV Regelsatz.
Bis zu einem Urteil können wir auch selbst aktiv werden und die Regierung zum Handeln auffordern. So war Ralph Boes in der letzten Woche bei unserem Vereinstreffen und hat seine Ideen erläutert:
Er bereitet mit dem Verein zur Erneuerung der BRD an ihren eigenen Idealen zur Zeit eine Kunstaktion am Rosa-Luxemburg-Platz neben der Volksbühne in Berlin vor. Ein Ort von historischer Bedeutung im Sinne der Selbsthilfe und kulturellen Emanzipation derjenigen, die sich ihr Theater durch ein frühes Crowdfunding selbst finanziert hatten. Der Verein wird den Wortlaut des Artikel 20 öffentlich in eine riesige Holzplatte schnitzen.
Artikel 20, Grundgesetz
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2 Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Anschließend soll die Holz-Stele dann zum Spreeufer getragen werden, wo die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, welche die Menschenrechte umfassen, auf Glas-Stelen zu lesen sind. Dort hatte man den Artikel 20 damals "vergessen". Aber erst dieser Artikel bindet die Grundordnung der BRD an die Menschenrechte und fordert deren konsequente Einhaltung. Deshalb gehört er dazu!
Mehr dazu bei https://www.rubikon.news/artikel/moderne-sklaverei
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Created: 2018-03-29 11:18:31
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