21.03.2012 Kein Foto für die eGK!
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Ein Brief zum Nein zur elektronischen Gesundheitskarte!

Die Arbeitsgruppe Arbeitnehmer- & Verbraucherdatenschutz in Aktion Freiheit statt Angst e.V. spricht sich für die Aktion des Grundrechtekomitees gegen die elektronische Gesundheitskarte aus.

www.grundrechtekomitee.de schreibt: Schon lange fordern wir auf, aus Protest gegen die elektronische Gesundheitskarte, den Krankenkassen keine Fotos zu schicken. Wir wiesen darauf hin, dass man, sollte die eigene Versichertenkarte ablaufen, eine neue "alte" Karte fordern könnte. In den letzten Tagen hören wir vermehrt, dass Kassen bereitwillig noch einmal die alten Karten zugeschickt haben. Diese sind zum Teil sogar noch vier Jahr gültig. Es lohnt sich also, den Protest jetzt noch einmal deutlich vorzutragen.

Mehr dazu bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/487


Der Briefentwurf von www.grundrechtekomitee.de an Ihre Krankenkasse:

Ort, Datum
Absender:

An die
XXX-Krankenkasse
Straße
PLZ Ort

Anforderung eines Passbildes zwecks Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte
für die Versicherte / den Versicherten Nr. xxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom xx.xx.2012 haben Sie mich aufgefordert, Ihnen ein Lichtbild für die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu übersenden.
Ich möchte die neue eGK nicht nutzen, und bitte Sie um eine neue „alte“ Krankenversichertenkarte, wenn meine bisherige in X/X abgelaufen ist.
Verstehen Sie bitte meine Weigerung nicht als Kritik an der XX Krankenkasse, mit der ich nach vielen Jahren der Mitgliedschaft im Ganzen zufrieden bin.

Ich lehne die eGK aber aus folgenden Gründen ab:
Aus Presse u.a. Veröffentlichungen entnehme ich schon seit langem, dass die Einführung der neuen elektronischen Karte kontrovers diskutiert und von Ärzten abgelehnt wird. Auch Ärztetage, Patientenverbände, Datenschützer haben sich gegen das Projekt in jetziger Form ausgesprochen. Sie sind der Meinung, dass dieses technologische Großprojekt mit geplanter Speicherung riesiger Mengen von Patientendaten nicht am Interesse von Patienten und Versicherten ausgerichtet ist. Von Anfang an wurden die Sicherheit und die Praktikabilität bezweifelt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie (www.grundrechtekomitee.de) warnt davor, dass die eGK ein wichtiger Baustein in der Neuordnung des Gesundheitssystems sein wird. Der Umgang mit Krankheiten solle marktwirtschaftlichen Gesetzen unterworfen werden. Das Verhalten von Ärzten und Patienten würde kontrollierbar gemacht. Ob der geplante Nutzen gegenüber der jetzigen Karte erreicht werden kann und mit welchen Kosten dies für die Patienten im Bereich der informationellen Selbstbestimmung, der körperlichen Unversehrtheit und möglichen anderen Grundrechten verbunden ist, ist völlig unklar. Eine Prüfung durch unabhängige ExpertInnen hat bisher nicht stattgefunden.

Ich weiß, dass die elektronische Karte vorerst noch fast wie die ehemalige Karte funktioniert, zunächst nur ein Foto und die Versichertenstammdaten enthält. Aber sie hat einen sehr viel leistungsfähigeren integrierten Chip, über dessen zukünftigen Einsatz noch keine Klarheit besteht.

In Großbritannien ist ein ähnliches Projekt trotz bereits investierter 14,5 Milliarden Euro abgebrochen worden:

Heute unterliegen meine Krankenakten der Schweigepflicht der Ärzte. Ich möchte nicht, dass meine Daten die Arztpraxis verlassen und zukünftig in zentralen Computern / Zentralservern gespeichert werden. Im Übrigen sehe ich die Gefahr, dass die zentral gespeicherten Krankheitsdaten, die zudem in einem einheitlichen Format vorliegen werden, Begehrlichkeit bei Arbeitgebern wie auch Sicherheitsbehörden wecken. Ich erinnere an die Meldedaten, Ausweis- und Passdaten, die Vorratsdaten und die Mautdaten.

Mir wäre daran gelegen, wenn die bisherigen – wie man liest, ungenügenden – Tests dazu genutzt würden, eine alternative, datensichere, nutzbringende und praktikable Einführung von IT-Anwendungen im Gesundheitswesen auf lokaler und regionaler Ebene zu entwickeln, sowie mobile Speichermöglichkeiten von Krankenakten. Der Schutz medizinischer Daten durch das  Arztgeheimnis ist zentral und ermöglicht erst das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt, das Grundlage jeder Behandlung ist.

Erleichtert habe ich schon öfter darüber gelesen, dass auch Krankenkassen nicht so sehr freiwillig die Ausgabe der eGK puschen, sondern vielmehr von der Politik dazu gedrängt wurden und werden.
Ich bitte um Verständnis, dass ich beim derzeitigen Sachstand die elektronische Gesundheitskarte nicht benutzen möchte, sondern ab  xx.xx.20xx  bei einer neuen „alten“ Versichertenkarte bleiben will.

Mit freundlichen Grüßen


Wegen der vielen Kommentare und Frage haben wir uns ein wenig rechtskundig gemacht.


Im SGB V steht in §291seit 2006 etwas von einer Pflicht ein Foto abzugeben:

"Die Krankenkasse stellt spätestens bis zum 1. Januar 1995 für jeden Versicherten eine Krankenversichertenkarte aus, ... die Erweiterung der Krankenversichertenkarte um das Lichtbild sowie die Angaben zum Geschlecht und zum Zuzahlungsstatus haben spätestens bis zum 1. Januar 2006 zu erfolgen; Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild."

... jedoch wurde diese "Pflicht" wegen der "Verspätung" der Einführung 6 Jahre lang nicht eingefordert und ist damit wohl hinfällig, weil sich ein alternatives Gewohnheitsrecht ausgebildet hat. (Das muss man aber erst einmal durchklagen!)

Richtig ist leider, dass der Druck der Kassen auf ihre Mitglieder massiver wird, da die Kassen durch das GKVFinG vom 01.01.2011 gezwungen sind Erfolgsquoten zu liefern oder auf Steuergelder zu verzichten.

Stand Frühjahr 2013


Kommentar: RE: 20120321 Kein Foto für die eGK!
Das Bundesministerium für Gesundheit vertritt in diesem Zusammenhang folgende Rechtsauffassung:
Für Versicherte, die trotz aufforderung kein Foto einsenden, darf durch die Krankenkassen keine eGK produziert werden. Es kann in diesen Fällen auch keine Ersatzbescheinigung durch die jeweilige Krankenkasse ausgestellt werden, die zur Inanspruchnahme von ärzlichen oder zahnärztlichen Leistungen berechtigt. In der Konsequenz ergibt sich daraus, dass Versicherte nach Ablauf der Gültigkeit ihrer bisherigen Krankenversichertenkarte dann als Privatpatient zu behandeln sind und die Kosten ihrer Behandlung selbst zu tragen haben.
So eine BKK. Was ist davon zu halten? Lügt die Kasse?
Fraxi Mon, 2 Apr 2012 16:13:45 +0200


Kommentar: RE: RE: 20120321 Kein Foto für die eGK!
Danke für den Hinweis! Nach dem normalen Ablaufdatum der bisherigen Karte kann es also unangenehm werden.
Das ist alles eine Folge der Tricks beim "GKV-Finanzierungsgesetz"
Rainer Mon, 2 Apr 2012 18:36:45 +0200


RE: RE: RE: 2792-20120321-kein-foto-fuer-die-egk
Und lügt die da BKK jetzt, ja oder nein? Muss man die Kosten selbst tragen, ja oder nein?
Fraxi Thu, 5 Apr 2012 14:10:00 +0200


RE: RE: RE: RE: 2792-20120321-kein-foto-fuer-die-egk
Ausnahmen von der Foto-Pflicht: "Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild (§ 291 Abs. 2 Satz 1 SGB V).

Es gibt solche Krankenkassen und solche:
"... Wir möchten Ihnen auf diesem Wege versichern, dass die Sicherheit personenbezogener Daten bei uns im Hause mit sehr großer Sorgfalt und Sensibilität gehandhabt wird. Wir werden als Krankenkasse keine Strafen oder Bußgelder erheben, sofern uns kein Lichtbild zur Verfügung gestellt wird. Inwieweit der der Einführung der eGK, bei noch fehlendem Lichtbild, ein Leistungsanspruch gegebenfalls ausgeschlossen wird, wurde von der Gesetzgebung noch nicht festgesetzt...."
Die Techniker Krankenkasse wies den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes als Gerücht zurück. "Wenn heute jemand ohne Karte zum Arzt kommt, kann die Abrechnung auch auf anderem Wege vorgenommen werden." Der Patient könne dann die Kostenerstattung wählen...
http://www.diekrankheitskarte.de/index.php?/archives/612-Versicherungsschutz-auch-ohne-Foto-auf-der-Gesundheitskarte.html
"Wer weiter Beiträge zahlt, bleibt auch versichert", sagt die Sprecherin der Barmer in Bayern.
http://www.merkur-online.de/nachrichten/politik/gesundheitskarte-ohne-foto-keine-behandlung-beim-arzt-mm-372819.html
Die Meinung des Datenschutzbeauftragten im Focus:
"Dürfen gesetzliche Kassen von ihren Versicherten ein Foto verlangen?
Schaar: Ja, sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, ein Lichtbild auf der Karte aufzubringen.
FOCUS: Haben Versicherte Nachteile zu erwarten, wenn sie kein Foto einsenden?
Schaar: Möglicherweise könnte die Krankenkasse wegen eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht des Versicherten die Leistung vorläufig versagen aber mir ist nicht bekannt, dass Krankenkassen an so etwas denken. ...
weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheitspolitik/periskop-lichtbild-auf-der-karte-ist-pflicht_aid_405860.html
Also wie zu sehen, gibt es noch keine "rechtsgültige" Antwort, wahrscheinlich erst wenn jemand klagt und dann dauert es auch noch ein Jahr...
Die Briten haben den Unsinn am 23. September 2011 eingestellt (Stopp eines Mega-Projekts des Nationalen Gesundheitsdienstes zur technischen Aufrüstung des Gesundheitswesens und zum Aufbau eines Systems elektronischer Patientenakten, nachdem bereits 14,5 Milliarden Euro augegeben wurden...

Rainer Thu, 5 Apr 2012 19:10:00 +0200


Kommentar: RE: 20120321 Kein Foto für die eGK!

Da habe ich doch von meiner Krankenkasse eine Werbebroschüre für die eGK bekommen, wo steht "Die jeweils letzten 50 Aufrufe ihrer Karte werden auf dem Chip gespeichert und sind nur für sie einsehbar". Da wollte ich wissen wie ich die Karte auslesen kann. Alte Krankenkassen- und auch Telefonkarten sind ja einsehbar.

Also schrieb ich der TK:

... bei mir über das Zustandekommen mittels vorabendlicher Textänderung im GKV-Finanzierungsgesetz (12.11.10) ohne Information an die Abgeordneten noch immer sämtliche demokratischen Nackenhaare zu Berge stehen.

Die gegen die elektronische Karte sprechenden Argumente sind Ihnen sicher hinreichend bekannt ( stoppt-die-e-card.de, aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2792-20120321-kein-foto-fuer-die-egk.htm ) und müssen nicht wiederholt werden. Außerdem wurden die Milliarden dafür nicht von Ihnen sondern von unseren letzten 3 Regierungen versenkt. Während Großbritannien sogar nach höheren Ausgaben das Projekt gestoppt hat, wird in Österreich und der Schweiz mit ELGA das „volle Programm“ weiter verfolgt. In Deutschland versucht es Frau Aussitz-Merkel ungeachtet der Kosten einfach mit einer leeren Karte über den Zwang mittels oben genannter Hintertür.

Um den Inhalt der neuen Karte zu kontrollieren hätte ich gern genauere Informationen über die von Ihnen im zugesandten Infoflyer genannte Möglichkeit des eigenen Zugriffs auf die Daten auf der Karte. Bisher habe ich Telefon- und Krankenkassenkarten mit einem Programm und Kartenleser der Firma Meilenstein auf einem alten Mac bearbeiten/lesen können. Vermutlich wird dies bei dem „verbesserten“ Chip und anderer Datenstrukturen nicht mehr funktionieren.

Welche Geräte und welche Software kann ich dazu künftig verwenden und sind diese so weit verbreitet, dass damit für alle Bürger eine Kontrollmöglichkeit besteht?
Mit freundlichen Grüßen ...

Die Antwort der TK: ... Eine Kontrollmöglichkeit für Sie besteht. Sie können in unserer Kundenberatung vor Ort Ihre Karte einlesen lassen und die Informationen erfahren, die auf Ihrer Karte gespeichert sind. ...

Ein Vorlesen-Lassen ist ja wohl das Gegenteil von "nur für Sie einsehbar". Ganz schöner Besch...!

Michael, 15.01.2013, 10:23:11


 


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Tags: #Aktivitaet #Foto #eGK #elektronischeGesundheitskarte #Grundrechtekomitee #Brief #Krankenkasse #ZentraleDatenbanken #Verbraucherdatenschutz
Created: 2012-03-22 08:02:45


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