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22.10.2010: ELENA sofort aussetzen und alle Vorratsdatenspeicherungen einstellen!
Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW hat zur Plenarsitzung im September einen Antrag eingebracht, in dem ein sofortiges Moratorium für ELENA gefordert wird. Der Antrag wird im Innenausschuss am 4.11. beraten.Veröffentlichung des Landtags Nordrhein-Westfalen - 15. Wahlperiode; Drucksache 15/133
Antrag der Fraktion DIE LINKE
ELENA sofort aussetzen und alle Vorratsdatenspeicherungen einstellen!
Mit ELENA (elektronischer Einkommensnachweis) wurde bundesweit eine gigantische Da-tenbank eingerichtet. Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, welche für die Be-
willigung von Arbeitslosengeld sowie weiterer Sozialleistungen erforderlich sein können,
werden den zuständigen Stellen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Im Falle einer
Sozialbedürftigkeit soll nicht mehr beim Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung eingeholt
werden müssen. Der Hilfebedürftige soll mit einer Signatur auf einer Chipkarte den Mitarbei-
tenden der Sozialbehörde die Befugnis einräumen, die Daten direkt bei der ZSS (Zentralen
Speicherstelle) elektronisch abzurufen.
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sämtliche Entgeltdaten
ihrer Beschäftigten digital an eine zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung
übermitteln. Betroffen sind rund 40 Millionen Menschen.Insgesamt sollen damit Kosten für
die Arbeitgeber in Höhe von 85 Milliarden Euro eingespart werden, da die Archivierung und
Ausstellung von Papieren entfallen soll. Pro Datensatz sind dies in etwa zwei Euro. Neben
den reinen Entgeltdaten können weitere sensible persönliche Daten über das Verhalten der
Beschäftigten übermittelt werden, beispielsweise können Streiktage gesondert ausgewiesen
werden. Anlässlich Änderungen von Arbeitsverhältnissen werden zusätzliche Pflichtangaben
abgefragt: ob eine Kündigung schriftlich und per Post erfolgt ist, ob eine Sozialauswahl statt-
gefunden hat, von welcher Arbeitsagentur diese überprüft worden ist, ob nach Auffassung
des Arbeitgebers ein vertragswidriges Verhalten vorgelegen hat. Gefragt wird nach kompli-
zierten Sachverhalten, die oft erst gerichtlich geklärt werden müssen, etwa ob eine Arbeits-
abwesenheit rechtmäßig war oder als Vertragsbruch des Arbeitnehmers anzusehen ist. Bei
unbezahlten Fehlzeiten muss unterschieden werden, zwischen „Blaumachen“ und unbezahl-
tem Urlaub, z.B. um einen kranken Angehörigen zu pflegen (Quelle: Thilo Weichert, ELENA
– nicht schöne Göttin sondern Einkommensdatenmonster, Grundrechtereport 2010,S. 27ff.).
Über das, was durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber eingespeist wird, erfahren die
Betroffenen nichts. Es besteht keine Benachrichtigungspflicht mit der Möglichkeit, Wider-
spruch gegen den Inhalt der Datenerfassung einzulegen. Es besteht lediglich ein Auskunfts-
anspruch gegenüber dem meldenden Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin.
Die Chipkarte gibt den Betroffenen nicht die technische Hoheit über ihre eigenen Daten, die-
se liegt letztlich bei den Sozialbehörden, die auf die verschlüsselt abgelegten Daten zugrei-
fen können. Es besteht die Gefahr, dass dieser zentrale Datenpool Begehrlichkeiten vor al-
lem bei ermittelnden Bedarfsträgern (Zoll, Finanzämter, Polizei, Staatsanwaltschaft) auslöst.
Es ist nicht ansatzweise ausgeschlossen, dass an den Betroffenen vorbei weiter Zugriffe er-
laubt werden. Das Kontroll- und Diskriminierungspotential dieser Datenbank ist gewaltig.
Tatsächlich handelt es sich bei ELENA um eine klassische Vorratsdatenspeicherung. Mehr
als 90 Prozent der Daten werden nie gebraucht werden, die Speicherung erfolgt auf den va-
gen Verdacht, dass ArbeitnehmerInnen auf der Basis dieser Daten einmal eine Sozialleis-
tung beantragen könnten.
Gewerkschaften und Datenschützer, aber inzwischen auch Arbeitgeberverbände sprechen
sich entschieden gegen ELENA aus.FDP-Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger äu-
ßert datenschutzrechtlichte Bedenken. Selbst Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle
fordert ein Moratorium von ELENA, weil sich abzeichnet, dass ELENA nicht weniger, sondern mehr Bürokratie und insgesamt - vor allem auch für die Kommunen - nicht weniger, sondern mehr Kosten bedeutet (vgl. Hndelsblatt, 6.7.: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/elena-breite-front-gegen-datensammelprojekt;2613656
und Spiegel Online, 5.7.: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,704611,00.html ).
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben bereits Anfang diesen Jahres Anträge zum
Stopp von ELENA in den NRW-Landtag eingebracht, die von der schwarz-gelben Landesre-
gierung abgelehnt wurden. Vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Risiken von
ELENA, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, dem zu
erwartenden Bürokratie – und Kostenzuwachs und der Unverhältnismäßigkeit der Datener-
hebung und -erfassung und stellt der Landtag von Nordrhein-Westfalen fest:
I. Das Ausmaß der Vorratsdatenspeicherung ELENA steht in keinem Verhältnis zum Nut-
zen und widerspricht dem Gebot der Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit.
II. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf, sich in Form ei-
ner Bundesratsinitiative und bei der Bundesregierung für einen sofortigen Stopp des
ELENA-Verfahrens und eine finanzielle Entschädigung der Kommunen einzusetzen. In dieser Initiative fordert die Landesregierung NRW außerdem:
− die sofortige Einstellung des seit sieben Monaten laufenden „Probebetriebs“.
− die Löschung aller bisher an die ZSS übermittelten und dort gespeicherten Daten.
− die umgehende Einstellung aller Vorbereitungen für den Vollbetrieb von ELENA fordern
Anna Conrads
Michael Aggelidis
Hamide Akbayir
Ali Atalan
Bärbel Beuermann
Gunhild Böth
Dr. Carolin Butterwegge
Özlem-Alev Demirel
Ralf Michalowsky
Rüdiger Sagel
Wolfgang Zimmermann
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Created: 2010-10-22 17:45:19
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