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Versammlungsrecht
Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes, Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet.
Der Artikel 8 beinhaltet folgenden Text:
- (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
- (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Das Versammlungsrecht regelt wie dieses Grundrecht genutzt werden kann.
In den letzten beiden Jahren gab es verschiedene Versuche das Versammlungsrecht erheblich einzuschränken. Der gravierenste Versuch im Jahr 2008 in Bayern wurde nach einer Klage von ver.di und vielen Bürgerrechtlern nach der Landtagswahl auf Druck der FDP, des neuen Koalitionspartners der CSU, zurückgenommen.
Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsrecht
Category[28]: Begriffserklärungen Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1m4
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1206-versammlungsrecht.htm
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1206-versammlungsrecht.htm
Tags: #Versammlungsrecht #Versammlungsfreiheit #defintion #Grundrecht #Einschraenkung #Bayern
Created: 2010-03-24 10:22:05
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