ELENA

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Was soll damit gemacht werden?

Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Für die Arbeitnehmer ist das ELENA-Verfahren nicht mit unmittelbaren finanziellen Vorteilen verbunden.

Das JobCard-Verfahren soll stufenweise ausgebaut werden. Startend mit dem Bereich der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, also auf das Aufgabengebiet der Agenturen für Arbeit bezogen, über kommunale Verfahren (z.B. Wohngeld) bis hin zu zivilrechtlichen Verfahren (z.B. Prozesskostenhilfe) können die jeweiligen Fachverfahren eingegliedert werden.

Die digitale Signatur soll nach Ankündigung des BMWi vom 25. Juni 2008 zunächst für sechs Bescheinigungen gelten:

Weitere 45 "Anwendungen" sind in der Planung. 

 

Die technischen Grundlagen zum ELENA Verfahren

Das ELENA-Verfahren soll wie folgt ablaufen:

Webseite von ELENA

Die Datensätze für ELENA

Wiki meint:

http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren

Alle Artikel zu ELENA


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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/863-elena.htm
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Tags: #Definition #ELENA #Jobcard
Erstellt: 2009-12-13 08:41:45
Aufrufe: 6457

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