Britische Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
Das britische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist nach Ansicht des höchsten britischen Gerichts in Teilen nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gesetz war im Juli 2014 beschlossen worden, zwei Labour Abgeordneten hatten jedoch dagegen geklagt. Die britische VDS gibt Ermittlern Zugriff auf Telefon- und Internetdaten, die von Telekommunikations- und Internetanbieter ein Jahr lang gespeichert werden müssen.
Die britsche VDS ist Teil der Notstandsgesetze "Data Retention and Investigatory Powers Act" (Dripa). Die Regierung will in die Berufung gehen.
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-High-Court-kippt-nationale-Vorratsdatenspeicherung-2752571.html
und http://futurezone.at/netzpolitik/britische-vorratsdatenspeicherung-ist-rechtswidrig/142.003.506
und http://derstandard.at/2000019319368/Gericht-Britische-Vorratsdatenspeicherung-teilweise-rechtswidrig
und https://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2015/07/davis_judgment.pdf
Alle Artikel zu
- Polizei,
- Geheimdienste,
- Hacking,
- Geodaten,
- Lauschangriff,
- Überwachung,
- Vorratsdatenspeicherung,
- Rasterfahndung,
- Zentrale Datenbanken,
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2uE
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5069-20150718-britische-vds-in-teilen-rechtswidrig.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5069-20150718-britische-vds-in-teilen-rechtswidrig.htm
Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Grossbritannien #GB #VDS #Klage #Urteil #EUGH #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2015-07-18 07:32:39 Aufrufe: 1871
Kommentar abgeben