Unternehmen dürfen Facebook-Seiten betreiben
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein nicht gehindert werden dürfen, Fanseiten auf Facebook zu betreiben. Das ULD hatte eine solche Anweisung ausgegeben, da Kundendaten bei Facebook völlig ungeschützt sind.
Das Gericht meinte, die Unternehmen können nicht für den Datenschutz bei Facebook verantwortlich gemacht werden.
Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-10/facebook-fanseite-unternehmen-schleswig-holstein
Anmerkung: D.h. ja dann wohl, ich muss mir nur ein Unternehmen in einem fremden Rechtssystem suchen, dass dort legal arbeitet und kann dann meine Geschäfte durch dieses hier in Deutschland machen lassen. Der Knackpunkt bleibt bei diesen Urteilen (es gab vor kurzem eines über den "Gefällt mir"-Button), das "hier in Deutschland". Die Gerichte argumentieren immer Facebook sei kein Unternehmen in Deutschland. ... die (Facebook Deutschland) machen hier nur Geschäfte mit Werbung und Betreiber des Web ist Facebook Irland.
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Kommentar: RE: 20131011 Kundendaten bei Facebook vogelfrei
Nun hat das ULD Berufung eingelegt, weil bei der "Schleswiger Entscheidung grundlegende Regeln des deutschen Telemedienrechts nicht ausreichend beachtet" wurden. (s. http://www.shz.de/nachrichten/newsticker-nord/datenschuetzer-legt-berufung-gegen-urteil-zu-facebook-seiten-ein-id3929421.html )
Jochen 01.11.13, 19:29
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/29G
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Tags: #Facebook #Gericht #ULD #Urteil #sozialeNetzwerke #Scoring #Verbraucherdatenschutz #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2013-10-11 07:19:01 Aufrufe: 3006
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