15.07.2010 "Widerstandsrecht auch gegen Polizei"

15.07.2010: Verprügelter Demonstrant auf der "Freiheit statt Angst"-Demo im letzten Jahr bekam Recht

2 Polizisten schlagen einen Demonstranten und hängen ihm dann auch noch ein Verfahren wegen Widerstand an. Doch die Polizei scheitert damit grandios.   Die Polizisten haben grundlos geschlagen.

Im letzten September: Die "Freiheit statt Angst"-Demo verläuft weitgehend friedlich. Am Rande kommt es aber zu einem gewalttägigen Übergriff von Polizisten. Noch am Abend macht ein Video im Internet die Runde, auf dem zu sehen ist, wie zwei Beamten einen Radfahrer anscheinend grundlos attackieren und heftig ins Gesicht schlagen.

Sein Rechtsanwalt Johannes Eisenberg spielte selbst den Ermittler und ließ vier Videos des Vorfalls mit zwei Polizeivideos synchronisieren. Sie wurden nebeneinander gestellt, so dass das Geschehen gleichzeitig aus mehreren Perspektiven zu sehen ist. Dabei wird deutlich: Der Verprügelte hat nicht gestört, keinen Widerstand geleistet, wurde nicht festgenommen. Die Polizeigewalt war grundlos.

In der Abschlusserklärung der Staatsanwaltschaft, mit der das Verfahren eingestellt wurde heißt es weiter. "Es gab für den Faustschlag in das Gesicht des Radfahrers keinen Grund". Daraus folgert die Staatsanwaltschaft schließlich Bemerkenswertes: "Er [der Radfahrer, d. Red.] hätte sich insoweit dieser Maßnahme im Weiteren auch (straflos) widersetzen dürfen."

Mehr dazu bei http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/rueckschlag-fuer-die-polizei/
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Versammlungsrecht #Grundrecht #Uebergriff #Polizeigewalt #Persoenlichkeitsrecht #Vorratsdatenspeicherung #Demo
Erstellt: 2010-07-15 05:53:37
Aufrufe: 3634

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