05.02.2022 Fingerabdruck im Personalausweis rechtswidrig?

Fingerabdruck im Personalausweis kommt vor den EuGH

Diese Frage muss nun - nachdem seit dem 1. August letzten Jahres dazu ein gesetzlicher Zwang besteht - der EuGH klären. Wie netzpolitik.org schreibt, sieht das Verwaltungsgericht Wiesbaden grundsätzliche Rechtsprobleme, wenn für den Besitz eines Personalausweises die Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtend ist.

Dieser Meinung sind wir seit Jahren! (siehe unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=fingerabdruck+eperso&sel=meta )

Über dreihundert Millionen EU-Bürger müssen zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis in digitaler Form speichern lassen, nur weil die  EU-Verordnung 2019/1175 das verlangt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meint,

  • für das Zustandekommen der Verordnung außerhalb des eigentlich vorgeschriebenen ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens gab es keine Rechtsgrundlage,
  • die DSGVO werde dadurch verletzt, da diese eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorschreibt. Die Risiken einer Verarbeitung von sensiblen Daten wie Fingerabdrücken wurde jedoch vorab nicht analysiert.
  • dass die Europäische Grundrechtecharta durch diese Vorschrift verletzt wurde (Art. 7+8: Schutz der personenbezogenen Daten).

Die Unterstützer des Klägers, netzpolitik.org und Digitalcourage, verweisen zusätzlich auch darauf, dass der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken nicht nur ungerechtfertigt und unverhältnismäßig sei, sondern auch die Fälschungssicherheit des Ausweises nicht erhöht. Auch dieses Argument unterstützt das VG Wiesbaden in seinem Beschluss ausdrücklich.

Im Gegenteil, die Abgabe eines Fingerabdrucks erhöht die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls ungemein. Diese Gefahr wurde durch die Erweiterung des speichernden RFID-Chips noch vergrößert, da dieser auch aus einiger Entfernung auslesbar ist. Zum Hack des ePersos oder des Reisepasses gab es bereits auf CCC-Kongressen eindruckvolle Vorführungen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/personalausweis-zwangsweise-abgabe-der-fingerabdruecke-kommt-vor-den-eugh/


Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3kK
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Erstellt: 2022-02-05 09:46:29
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