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Grundsatzentscheidung des EuGH notwendig
Viele Male haben wir berichtet, wie Gerichte versuchen die Macht von BigTech einzuschränken und wie US-Konzerne wie Google, Meta, Microsoft, Apple mit hochbezahlten Anwälten die Prozesse in die Länge ziehen und Bußgelder - wenn überhaupt - erst nach Jahren zahlen. Aktuell haben wir den Fall eines Gerichts, welches ebenfalls wie die Vorinstanzen Meta schuldig sprechen möchte aber das Urteil lieber einer noch höheren Instanz überlassen möchte. Es geht um die Frage, wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn rechtswidrige Inhalte auf Social Media-Plattformen geteilt werden? Und dazu weiß der Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. HateAid, eine Bürgerrechts-NGO, die sich für Menschenrechte im digitalen Raum einsetzt und 2026 mit dem Günter-Wallraff-Preis für Pressefreiheit und Menschenrechte ausgezeichnet wurde, beschreibt den Fall so: Renate Künast klagt seit 2021 gegen Meta wegen der massenhaften Verbreitung von falschen Aussagen auf Facebook. Zwei Gerichte haben Künast bereits größtenteils Recht gegeben. Demnach muss Meta rechtswidrige Inhalte eigentlich unaufgefordert entfernen. Doch Meta wehrt sich seit Jahren dagegen, auf seinen Plattformen Verantwortung zu übernehmen. Deshalb gab es am Dienstag in Karlsruhe kein Urteil: Wie weit Facebook und Co. Personen auf ihren Plattformen vor digitaler Gewalt schützen müssen, kann der BGH, Stand heute, also nicht entscheiden. Daher musste er sich an die höchste Instanz Europas, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), wenden, um offene Fragen zu klären. Was dort entschieden wird, ist für Menschen in Europa entscheidend ... Die Antworten vom EuGH werden neue Maßstäbe setzen, an denen sich Gerichte in ganz Europa beim Thema digitale Gewalt orientieren müssen. Denn der EuGH muss nun beantworten, wie weit die Pflichten von Meta und Co. reichen. Sind sie für die Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich? Damit ist das Urteil auch für dich entscheidend, wenn du betroffen bist von Hass im Netz, schreibt HateAid zu der Verhandlung letzten Dienstag. Enttäuschend ist natürlich, dass es jetzt mindestens noch 2 jahre bis zu einer Entscheidung des EuGH dauern wird. PS. Interessant ist neben dem Fall von Frau Künast, dass die Geschäftsführerinnen von HateAid, Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg, von US-Außenminister Marco Rubio am 23.12.2025 unter Sanktionen gestellt wurden. Aktion Freiheit statt Angst e.V. verurteilt Sanktionen gegen Menschen egal ob durch die USA oder die EU.
Mehr dazu bei https://hateaid.org/eugh-vorlage-kuenast-verfahren-gegen-meta-wird-zur-europaeischen-grundsatzentscheidung/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3SL Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9708-20261104-bgh-verschiebt-entscheidung.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9708-20261104-bgh-verschiebt-entscheidung.html Tags: #HateAid #RenateKünast #BGH #Urteil #EuGH #asozialeMedien #Verantwortung #Hass #Meta #BigTech #GAFAM #Bußgelder #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Sanktionen #USA #EU Erstellt: 2026-11-04 09:08:15 Kommentar abgeben |
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