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Recht auf Anonymität?Immer wieder beklagen wir, dass uns die Nutzung des Internet und inzwischen sogar das normale Leben anonym nicht mehr möglich ist. Dabei gehört die Privatsphäre zu unseren Grundrechten. Kann man es noch verstehen, dass sich Banken anschauen wollen, wer an ihren Geräten Geld abholt, so gibt es für eine anlasslose Kameraüberwachung auf der Straße und in Verkehrsmitteln keine Rechtfertigung. Immer wieder beklagen wir die dabei auftretenden "False Positives", also die fälschlicherweise Verdächtigten. Diese erleben in der Regel eine Odyssee, die sich in Einzelfällen über Tage und Monate, schlimmstenfalls lebenslang hinziehen kann. Hier einige Beispiele
Dass es mindestens seit Trump mit der Rechtsstaatlichkeit in den USA schlecht bestellt ist, wissen wir, aber auch, wenn Österreichs Datenschutzbehörde die Betroffenen in den beiden ersten Fällen unterstützt, sind die Sicherheitsbehörden nicht bereit ihr Verhalten zu ändern, sondern beharren weiter auf dem anlasslosen Einsatz von KI-unterstützter Gesichtserkennung. Mehr dazu bei https://epicenter.works/content/dsb-erklaert-einsatz-von-gesichtserkennung-durch-polizei-fuer-rechtswidrig Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3R3 Link zu dieser Seite: https://www.a-fsa.de/de/articles/9609-20260730-gibt-es-noch-privatsphaere.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9609-20260730-gibt-es-noch-privatsphaere.html Tags: #Gesichtserkennung #AI #KI #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Anonymität #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Smartphone #Handy #Android #Graphene Erstellt: 2026-07-30 07:58:20 Kommentar abgeben |
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