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30.07.2026 Gibt es noch Privatsphäre?

Recht auf Anonymität?

Immer wieder beklagen wir, dass uns die Nutzung des Internet und inzwischen sogar das normale Leben anonym nicht mehr möglich ist. Dabei gehört die Privatsphäre zu unseren Grundrechten. Kann man es noch verstehen, dass sich Banken anschauen wollen, wer an ihren Geräten Geld abholt, so gibt es für eine anlasslose Kameraüberwachung auf der Straße und in Verkehrsmitteln keine Rechtfertigung. Immer wieder beklagen wir die dabei auftretenden "False Positives", also die fälschlicherweise Verdächtigten. Diese erleben in der Regel eine Odyssee, die sich in Einzelfällen über Tage und Monate, schlimmstenfalls lebenslang hinziehen kann.

Hier einige Beispiele

  • KI-Gesichtserkennung:
    Ein Mann nahm im März 2023 an einer Klimademo in Wien teil, die Polizei glich die Bilder nachträglich automatisiert mit ihrer zentralen Gesichtsdatenbank ab. Nach einem angeblichen Treffer folgte ein Ermittlungsverfahren, das später eingestellt wurde. Der Betroffene erfuhr nur durch eine Auskunftsanfrage davon und beschwerte sich erfolgreich bei der Datenschutzbehörde.
  • KI-Gesichtserkennung II:
    Die österreichische Polizei hielt einen völlig unbescholtenen Menschen nach Abgleich mit ihrer Gesichter-Datenbank fälschlicherweise für den Kopf einer kriminellen Bande und ließ ihn in Serbien von den dortigen Behörden festnehmen. Fast 2 Monate musste er dort im Gefängnis zubringen bevor die Falschverdächtigung aufgeklärt war.
  • Google-Pixel-Nutzer bei Einreise in die USA:
    Samuel Tunick wollte im Januar letzten Jahres von seinem Urlaub aus der Dominikanischen Republik zurück in die USA einreisen. Die Behörden wollten bei der Einreise sein Smartphone auf verdächtige Inhalte untersuchen. Er nutzte die Möglichkeit des alternativen Betriebssystems GrapheneOS die Inhalte des Handys durch eine falsche PIN Eingabe zu löschen. Dafür muss er sich nun vor einem US Gericht verantworten. Dabei hat er nur seine eigenen Daten gelöscht und die Behörden hatten laut Tunicks Anwälten keinen Durchsuchungsbefehl.

Dass es mindestens seit Trump mit der Rechtsstaatlichkeit in den USA schlecht bestellt ist, wissen wir, aber auch, wenn Österreichs Datenschutzbehörde die Betroffenen in den beiden ersten Fällen unterstützt, sind die Sicherheitsbehörden nicht bereit ihr Verhalten zu ändern, sondern beharren weiter auf dem anlasslosen Einsatz von KI-unterstützter Gesichtserkennung.

Mehr dazu bei https://epicenter.works/content/dsb-erklaert-einsatz-von-gesichtserkennung-durch-polizei-fuer-rechtswidrig


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Tags: #Gesichtserkennung #AI #KI #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Anonymität #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Smartphone #Handy #Android #Graphene
Erstellt: 2026-07-30 07:58:20


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