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23.07.2026 Regierung missachtet eigenes Klimaschutzgesetz

Zukunftsklage erweitert

Vor knapp einem Jahr haben auch Aktive von Aktion Freiheit statt Angst e.V. die Klimaklage von Greenpeace gegen die Bundesregierung mit unterzeichnet. Zu einer Verhandlung beim BVerfG in Karlsruhe ist es noch nicht gekommen. Aber nach den letzten klimafeindlichen Maßnahmen der Bunderegierung konnten unsere Anwälte noch einige Argumente nachschieben. Sie haben an die Kläger geschrieben:

Das Klimaschutzprogramm ist – gemessen an den Zielen des Klimaschutzgesetzes (KSG) und an den Anforderungen der Verfassung unzureichend. Das hat der Expertenrat für Klimafragen bestätigt mit Gutachten vom 25.3.2026. Im Mai hat sich der Expertenrat erneut gemeldet und deutlich gemacht, dass nach den aktuellen Projektionsdaten die Klimaziele 2030 und 2040 verfehlt werden. Auch der Eiertanz um die Änderung des sog. „Heizungsgesetz“ (eigentlich: Gebäudeenergiegesetz, GEG) und das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind Maßnahmen, die den Klimaschutz statt zu verbessern eher abschwächen.

Inzwischen erwägt auch die deutsche Umwelthilfe (DUH) eine eigene Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Klimaschutzgesetz. Zum aktuellen Stand gibt es hier ein Gutachten, das die Anwälte für Greenpeace geschrieben haben und hier eine Analyse zur Frage, ob sich Mieter:innen gegen eine Umlage wehren können, wenn Ihr Vermieter eine Gasheizung einbaut.
Sobald es Termine für eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe gibt, werden wir das bekannt geben.

Mehr dazu bei https://campaigns.greenpeace.de/hubfs/Rundschreiben7_Zukunftsklage_final.pdf


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Tags: #BVerfG #Greenpeace #Klage #Verfassungsbeschwerde #Klimapolitik #Zukunft #Natur #Wachstumsideologie #Energiewende #Expertenrat #Heizungsgesetz #Umwelt #Verkehr #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Zukunftsklage #Erweiterung
Erstellt: 2026-07-23 00:14:54


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