18.01.2020 Strafvollzug in der EU: Werden alle Rechte gewahrt?

Strafrechtlicher Arrest in der EU: Werden die Grundrechte geachtet?

Als Mitglied der Fundamental Rights Platform (FRA) dokumentiert Aktion Freiheit statt Angst regelmäßig deren Veröffentlichungen, wenn sie unsere Themen betreffen. Zum Jahresende sind eine Reihe von Berichten an die EU Kommission fertig geworden und so berichten wir heute über die Untersuchung der FRA zu Grundrechtsverletzungen im Strafvollzug in verschiedenen Ländern der EU.

Strafvollzug - Werden alle Rechte gewahrt? Strafrechtlicher Arrest: Werden die Rechte geachtet?

Überbelegung, schlechte sanitäre Bedingungen und begrenzte Zeit außerhalb der Zellen in den Gefängnissen verletzen die Rechte der Häftlinge und gefährden die Rehabilitation, so ein neuer Bericht der Agentur für Grundrechte (FRA). Die Ergebnisse und die unterstützende Datenbank werden Richtern und Anwälten helfen, die Mängel in den Haftbedingungen bei der Entscheidung über grenzüberschreitende Fälle zu beurteilen.

"Die internationalen und EU-Gefängnisvorschriften sind eindeutig, dass Gefangene mit Würde behandelt werden sollten", so FRA-Direktor Michael O'Flaherty. "Häftlinge leiden während ihrer Haft oft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen für respektvolle Haftbedingungen sorgen, um die Chancen der Gefangenen auf Rehabilitation zu verbessern".

Der Bericht "Strafrechtliche Haftbedingungen in der Europäischen Union: Regeln und Realität" skizziert ausgewählte Mindeststandards auf internationaler und europäischer Ebene und deren Umsetzung in nationales Recht. Er zeigt auch, wie diese Regeln in der Praxis angewendet werden, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung liegt:

  • Zellengröße: Die Überbelegung führt häufig dazu, dass die Gefangenen weniger als 3m2 pro Gefangenem haben, was gegen die empfohlene Mindestfläche von 4m2 verstößt.
  • Zeit im Freien: Die Mitgliedstaaten regeln nicht immer, wie lange Häftlinge außerhalb ihrer Zelle verbringen dürfen. Manchmal verbringen die Gefangenen eine Stunde pro Tag außerhalb ihrer Zelle, was insbesondere in überfüllten Gefängnissen nicht ausreicht.
  • Sanitäre Einrichtungen: Schmutzige Gefängnisse mit beschränktem Zugang zu Toiletten verstoßen gegen internationale und nationale Gesetze, obwohl sich die Bedingungen langsam verbessern.
  • Gesundheitsvorsorge: Obwohl die Gefangenen das gleiche Niveau der Gesundheitsversorgung wie die Öffentlichkeit erhalten sollten, führt Personalmangel oft zu Verzögerungen. Außerdem fehlt ihnen die Privatsphäre während ihrer Untersuchungen.
  • Gewalt: Kämpfe, sexuelle Gewalt und Mobbing unter Häftlingen sind in vielen Mitgliedstaaten weit verbreitet, obwohl die Staaten verpflichtet sind, die inhaftierten Häftlinge zu schützen.

Die Ergebnisse werden den Richtern und anderen Rechtspraktikern bei der Beurteilung der Frage helfen, ob Gefangene Gefahr laufen, unmenschlich und erniedrigend behandelt zu werden und damit ihre Grundrechte zu verletzen. Dies ist besonders nützlich, wenn es um Entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen geht, z. B. wenn die Mitgliedstaaten einen Europäischen Haftbefehl ausstellen.

Die neue Online-Datenbank der FRA über die Inhaftierung von Straftätern ergänzt den Bericht. Sie enthält nationale Standards, Gesetze und Überwachungsberichte über Haftbedingungen aus der gesamten EU.

Die FRA hat Berichte von nationalen Überwachungsgremien und Befragungen aus früheren Untersuchungen verwendet, um zu veranschaulichen, wie die Haftbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind.

Die Europäische Kommission forderte die FRA auf, Informationen über die Haftbedingungen und die Überwachung in allen EU-Mitgliedstaaten zusammenzustellen, um die Justizbehörden bei der Entscheidung über die Überstellung von Häftlingen in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu unterstützen.

FRA - FRP
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Schwarzenbergplatz 11
1040 Wien, Österreich

Mehr dazu bei https://fra.europa.eu/en/publication/2019/criminal-detention

 


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Erstellt: 2020-01-18 10:04:52
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