08.01.2020 Wer durch Brandenburg fährt wird erfasst

Zweites Gutachten zweifelt an Rechtsgrundlagen für Kennzeichenerfassung

Illegale Vorratsdatenspeicherung (VDS) kennen wir bei der Speicherung unserer Kommunikationsdaten, aber auch die anlasslose Speicherung von Autonummern ist illegal - in Brandenburg wurde es trotzdem gemacht. Mit ihren elf Kennzeichen-Scannern hat die Polizei nicht nur nach konkreten Fahrzeugen von Verdächtigen gesucht, sondern sämtliche Nummernschilder aufzeichnet. Dabei werden seit 2017mit dem System "KESY" täglich etwa 55.000 Fotos gemacht. In der entsprechenden Datenbank sind inzwischen schon 40 Millionen Bilder.

Auch der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Dr. Herbert Trimbach, hatte ernste rechtliche Zweifel an der Kennzeichen-Überwachung geäußert. Dafür wurde er gegen seinen Willen versetzt.

Nun hat die Landes-Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge in einem Gutachten bestätigt, dass es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt. Wie bei der Telefon-VDS ist eine anlasslose Erfassung jeder Fahrzeugbewegung auf Brandenburger Autobahnen ohne jede Rechtsgrundlage. Sie bestätigt damit das angeblich "interne Papier" des versetzten Leiter der Polizeiabteilung.

Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht eine „automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen“ nur unter strengen Auflagen erlaubt. Diese werden bei einer dauerhaften Erfassung nicht eingehalten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2019/kennzeichenerfassung-brandenburg-speichert-autofahrten-auf-vorrat/
und https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/brandenburg-kennzeichen-erfassung-kesy-gutachten-datenschutz.html
und  https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/


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Erstellt: 2020-01-08 08:18:13
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