13.04.2019 Zweiter Brief gegen Anti-Terror Richtlinie

Abstimmung zur Anti-Terror Richtlinie am nächsten Mittwoch

Nach der Zustimmung des Innenausschusses (LIBE) und der Abstimmung in den Trilog Verhandlungen soll nun am nächsten Mittwoch die umstrittene Anti-Terror Richtlinie im EU Parlament zur Abstimmung stehen. Im Februar hatten wir dem LIBE Ausschuss zusammen mit anderen Zivilgesellschaften einen Offenen Brief geschrieben.

Unsere Hauptkritikpunkte waren, dass

  • für den Kampf gegen den Terror Grundrechte, wie die Presse- und Informationsfreiheit, geschleift werden dürften,
  • Behörden europaweit solche Entfernungsanordnungen erlassen sollen,
  • die EU beabsichtigt diesen "Kampf" an private Unternehmen zu delegieren, in der Annahme, die werden das schon richtig machen.

Wohl auch aus "nationalstaatlichen Interessen" ist man auf unseren 2. Kritikpunkt eingegangen. Nach dem nun vorliegendem Text  dürfen nur die nationalen Behörden an die dort ansässigen Provider vorgehen und diesen steht der Rechtsweg zur Beschwerde gegen diese Anordnungen zu.

Unsere hauptsächliche Kritik blieb ungehört. Deshalb haben wir nun erneut, diesmal an alle Abgeordneten des EU Parlaments, geschrieben. Wir erwarten (leider) keine Ablehnung der Richtlinie durch das Parlament, wollen aber wenigstens unsere Kritik erneuern und hoffen, dass durch Änderungsanträge wenigstens keine Rückentwicklung des Textes passiert.

Unser Brief lautet

Brussels, 12 April 2019 

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, 

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, schreiben Ihnen vor der Abstimmung im Plenum über den Vorschlag zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet am Mittwoch, den 17. April, mit einem dringenden Anliegen, das wir Ihnen zur Kenntnis bringen möchten. Wir begrüßen die Verbesserungen, die die Ausschüsse und insbesondere der LIBE-Ausschuss am ursprünglichen Text vorgenommen haben, und wir fordern Sie auf, jeden weiteren Änderungsantrag abzulehnen, der diese Verbesserungen untergräbt. 

Wir bedauern jedoch, dass der angenommene Text immer noch die unhaltbare Anforderung enthält, Inhalte innerhalb von 1 Stunde nach Erhalt von Löschaufträgen zu entfernen. Die Provider arbeiten mit der Zivilgesellschaft und den Vollzugsbehörden zusammen, um alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Verbreitung schädlicher und terroristischer Inhalte zu verhindern. Eine unflexible und starre Bestimmung könnte jedoch unbeabsichtigte Folgen, sowohl für die Grundrechte der europäischen Nutzer als auch für das Internet haben. 

Diese extrem kurze Frist, verbunden mit schwerwiegenden Sanktionen, würde zu einer übermäßigen Entfernung rechtmäßiger Inhalte führen, die sich negativ auf die Meinungsfreiheit und die damit verbundenen Grundrechte der europäischen Nutzer auswirken würden. Ähnliche Bedenken wurden von den drei UN-Sonderberichterstattern in ihrer gemeinsamen Stellungnahme und von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte geäußert. 

Darüber hinaus berücksichtigt der vorgeschlagene Zeitrahmen nicht die Größe und die wirtschaftliche Kapazität der Hosting-Service-Provider. Europäische kleine und mittlere Unternehmen, die beispielsweise keinen 24/7-Service betreiben können, wären nicht in der Lage, Löschaufträge außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Schließlich gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der einstündige Zeitrahmen nach Erhalt des Löschbefehls angemessen oder notwendig ist, um die Gefahr der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verringern. 

Wir möchten Sie daher dringend bitten, für einen pragmatischeren Ansatz zu stimmen, der die Hosting-Dienstanbieter verpflichtet, Umzugsaufträge "so schnell wie möglich" und nicht in einer Stunde auszuführen. 

Ein solcher Änderungsantrag würde den Grundrechten der europäischen Bürger entsprechen und die Wettbewerbsfähigkeit der digitalen Unternehmen schützen und gleichzeitig einen nützlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Hosting-Service-Providern und Mitgliedstaaten schaffen, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet anzugehen. 

Sincerely, 

Der Offene Brief als .pdf https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/201904JointLetterTerrorRegPlenary.pdf

 


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Erstellt: 2019-04-13 09:35:33
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