06.07.2015 BKA-Gesetz vor dem BVerfG

BKA-Gesetz zur Terrorbekämpfung vor deutschem Verfassungsgericht

Was lange währt - wird vielleicht gut? Wohl eher nicht ...

Im Jahre 2007 wurde die Novelle zum BKA Gesetz verabschiedet und damit die Online-Durchsuchung und der Große Lauschangriff beschlossen. Seit mehr als 7 Jahren gibt es dagegen mehrere Verfassungsklagen.

Am kommenden Dienstag wird nun endlich das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Ermächtigungen des Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorismusbekämpfung die Grundrechte der Deutschen verletzen.

Zu den Klägern gehlören neun teils ehemalige deutsche Bundestagsabgeordnete der Grünen, der frühere deutsche Innenminister Gerhart Baum (FDP) sowie Anwälte, Journalisten und Ärzte, die ihr Berufsgeheimnis ausgehöhlt sehen.

Nach Ansicht der Bundesregierung stelle das BKA-Gesetz sicher, dass die „vor Ort ermittelnden Beamten kernbereichsrelevante Informationen nicht zur Kenntnis nähmen“. Die machen beim Sex wohl die Augen zu ...

Mehr dazu bei http://www.tt.com/home/10227498-91/bka-gesetz-zur-terrorbek%C3%A4mpfung-vor-deutschem-verfassungsgericht.csp
und http://www.sueddeutsche.de/politik/innere-sicherheit-windiger-werkzeugkasten-1.2551606


Update 21.09.2015: Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis

Zwei Stellungnahmen zur Anhörung vor dem BVerfG https://netzpolitik.org/2015/stellungnahme-zum-bka-gesetz-dem-anwalt-bleibt-keinerlei-geheimnis/


 

Update 8.+9.7.2015:

Peter Schaar: "das [die Grenzen des privaten Kernbereichs] betrifft eigentlich alle Überwachungsmaßnahmen, abgehörte Telefonate ebenso wie Raumüberwachungen und den Staatstrojaner – aber auch eine ganze Reihe weiterer heimlicher Ermittlungsmethoden, zum Beispiel den Einsatz von V-Leuten. In all diesen Bereichen fehlen klare Aussagen darüber, wie die dem absolut geschützten Kernbereich der Privatsphäre zuzurechnenden Informationen behandelt werden dürfen."
und
"Das BKA-Gesetz enthält etwa Sonderregelungen mit den Westalliierten, mit denen Deutschland ein NATO-Truppenstatut vereinbart hat. Hier dürfen Daten übermittelt werden – aber es ist nicht weiter spezifiziert, welche und wie die Daten bei den Empfängern geschützt werden." ... Snowden lässt grüßen.
http://www.heute.de/karlsruhe-bundesverfassungsgericht-verhandelt-bka-gesetz-interview-mit-peter-schaar-zu-ueberwachung-39160512.html

Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV): Pressemitteilung vom 7.7.15
BKA-Gesetz verfassungswidrig: Keine Überwachungsmaßnahmen bei Anwältinnen und Anwälten
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde gegen § 20 u BKA-Gesetz für begründet. Anwaltliche Berufsgeheimnisträger sind in gleicher Weise vor Überwachungsmaßnahmen zu schützen wie Strafverteidiger. Eine solche Gleichstellung ist nach Auffassung des DAV nicht nur zweckmäßig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten.

"Es geht nicht darum, Privilegien für die Anwaltschaft zu sichern oder zu erweitern, sondern es geht um den Schutz des Mandanten und den Schutz der anwaltlichen Tätigkeit", sagt Rechtsanwältin Dr. Antje Wittmann, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV, die heute den DAV in der mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt.

Das BVerfG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Schutz der anwaltlichen Berufsausübung vor staatlicher Kontrolle nicht allein im individuellen Interesse des Rechtsanwalts oder des Rechtssuchenden liegt. Die Allgemeinheit habe ein Interesse an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege. Eben in diesem Lichte erfolge die anwaltliche Tätigkeit. Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgabe ist, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder zutreffend betont hat, ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. In diesem Zusammenhang werden das Recht und die Pflicht (!) zur Verschwiegenheit als Grundbedingung dafür verstanden, dass Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant entstehen kann, und damit als Grundbedingung für die anwaltliche Berufsausübung. Im Kern geht es darum, das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt umfassend zu schützen und dadurch erst eine wirksame und effektive Wahrnehmung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten anwaltlichen Berufsausübung im Sinne des Rechtssuchenden, aber auch der Allgemeinheit zu ermöglichen.

Unter den Beschwerdeführer des bereits 2009 eingeleiteten Verfahrens 1 BvR 966/09 ist unter anderem auch Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, der seit 13. Juni 2015 Präsident des Deutschen Anwaltvereins ist. § 20u BKAG regelt den Schutz bestimmter Berufsgruppen vor Überwachungsmaßnahmen, wobei unterschieden wird zwischen Geistlichen, Verteidigern und Mitgliedern des Bundestages einerseits mit umfassenden Schutz sowie Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten andererseits mit eingeschränkten Schutz.

Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, http://www.anwaltverein.de/

SZ: Richter sehen Polizeibefugnisse kritisch
Das Bundesverfassungsgericht sieht das seit 2009 geltende BKA-Gesetz zur Terrorabwehr in Teilbereichen kritisch, wie sich in der mündlichen Verhandlung zeigte.. Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte auf.

ntv: Pauschalargument "Terrorgefahr": Verfassungsrichter zweifeln am BKA-Gesetz
Ein effektiver Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" sei durch die "massiven Eingriffe" der Überwachungsmaßnahmen bislang möglicherweise nicht gegeben.
Selbst Personen, von denen keine Gefahr ausgehe, könnten zum Objekt der Überwachung werden. Durch umfassende Persönlichkeitsprofile werde die Privatsphäre ausgehöhlt. Im BKA-Gesetz fehle auch eine Regelung zum Schutz des Vertrauensverhältnisses von Ärzten, Rechtsanwälten und Psychologen zu ihren Patienten und Mandanten. Das Gesetz ermögliche dem BKA auch in verfassungswidriger Weise die Weitergabe erhobener Daten an viele Behörden im In- und Ausland.
http://www.n-tv.de/politik/Verfassungsrichter-zweifeln-am-BKA-Gesetz-article15464581.html

tagesschau: Beschwerdeführer sehen viele Angriffspunkte
"Wieso kann ein Bürger, der überhaupt nichts getan hat, langfristig observiert werden ohne richterliche Entscheidung?" Dabei sei vieles im Gesetz zu unklar formuliert. Betroffene wüssten oft nicht, wie weit die Überwachungsmöglichkeiten reichen.
https://www.tagesschau.de/inland/bka-gesetz-103.html

 


 

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Erstellt: 2015-07-06 07:59:17
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