30.10.2018 Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür!

Zivilgesellschaft zu ePrivacy: Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür!

Zusammen mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen haben wir in einem Offenen Brief an die Bundesregierung Stellung bezogen zu der Absicht die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür mittels der ePrivacy Verordnung zu "legalisieren".

16 Organisationen und Verbände warnen die Bundesregierung in einem Offenen Brief[1] davor, die laufende ePrivacy-Reform „als Instrument zur Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“ zur Vorratsdatenspeicherung zu nutzen und die Reform auf die lange Bank zu schieben.

„Im Zuge der geplanten ePrivacy-Verordnung wollen verschiedene Regierungen ihre grundrechtswidrigen Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung retten und den Europäischen Gerichtshof für unzuständig erklären“, kritisiert Uli Breuer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

„Außerdem soll die ePrivacy-Verordnung den Telekommunikationsunternehmen zur ‚Netzwerksicherheit‘, ‚Fehlererkennung‘ oder ‚Betrugserkennung‘ eine vorsorgliche freiwillige Vorratsdatenspeicherung erlauben, auf die auch der Staat Zugriff nehmen kann. Noch während eine Verfassungsbeschwerde gegen die siebentägige freiwillige Vorratsdatenspeicherung durch deutsche Internetanbieter anhängig ist (Az. 1 BvR 2370/14), soll die hochproblematische Speichererlaubnis über die EU sogar ausgeweitet werden. Die freiwillige Vorratsdatenspeicherung ist verantwortlich für die massenhafte Überwachung von Demonstranten mithilfe von Funkzellenabfragen und für Massenabmahnungen gegen Verbraucher. Wir fordern ihr endlich ein Ende zu setzen!“

Hintergrund

Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.

Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.

Die Unterzeichner des Offenen Briefs

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Aktion Freiheit statt Angst e.V.
Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e. V.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V.
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
dieDatenschützer Rhein Main
Digitalcourage e.V.
Digitale Gesellschaft e.V.
Fitug e.V.
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.
Internet Society, German Chapter e.V. (ISOC.DE e.V.)
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Netzwerk Datenschutzexpertise
Verbraucherzentrale Bundesverband
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.

[1] Offener Brief an die Bundesregierung im Wortlaut: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/eprivacy-appell-altmeier.pdf


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Erstellt: 2018-10-30 09:57:29
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