10.09.2017 Verbraucherschützer fordern Recht auf "analoges Wohnen"

Das Internet der Dinge funktioniert nicht so wie man es will

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) fordert eine bessere rechtliche und technische Absicherung für Nutzer vernetzter Haushaltsprodukte. Das Internet of Things (IoT) macht oft was anderes als wir von den Geräten erwarten.

Wie wir schon auf der Konferenz zum Safer Internet Day von Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und BITKOM im februar gelernt haben, sind die Standards und vor allem die Haftungsfragen noch völlig ungeklärt. Jede Firma macht was sie will und nichts passt zusammen.

Die Grundregeln der Ergonomie werden aufs Gröbste verletzt - nichts ist mit Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erwartungskonformität, Fehlertoleranz, und Individualisierbarkeit.

Niemand weiß bei einem hochkomplexen "smarten" Zuhauses, "ob die vom digitalen Produkt erzeugten Informationen vom Nutzer des Systems oder von Dritten stammen oder vom Produkt selbst kreiert wurden ...  Auch müssen Verbraucher nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand und dass er nicht erst nachträglich etwa durch das Zusammenspiel mit weiteren IT-Komponenten entstanden ist", heißt es in dem Papier der Verbraucherzentrale.

Der VZBV kritisiert zudem, dass wegen unterschiedlicher Standards, Schnittstellen und Prozesse eine Interoperabilität zwischen den Geräten nicht immer gewährleistet ist. Deshalb sei es aus Sicherheitsgründen erforderlich, "dass Anbieter von Smart Devices verpflichtet sein müssen, für die gesamte Lebensdauer des Produktes zumindest sicherheitsrelevante Updates ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung zu stellen".

Davon sind wir leider weit entfernt und die Geräte werden trotzdem auf den Markt gebracht.

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/smart-home-verbraucherschuetzer-fordern-recht-auf-analoges-wohnen-1709-129912.html

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Erstellt: 2017-09-10 17:13:56
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