23.02.2017 "Intelligente" Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz

Ist es intelligent, wenn die Deutsche Bahn intelligente Videoüberwachung testen will?

Ein kostspieliger Feldversuch des BKA am Mainzer Hauptbahnhof im Jahr 2006 brachte für Gesichtserkennung bei der Videoüberwachung ein ernüchterndes Ergebnis. Es gab viele Aussetzer, die Erkennungsraten lagen bei schlechtem (aber konstantem)Kunstlicht zwischen 10 und 20%.

Trotzdem will die Bahn am Berliner Bahnhof Südkreuz in diesem Jahr eine Videoüberwachung testen, die bestimmte Gefahrensituationen automatisiert erkennen können soll. Damit sollen einsame Gepäckstücke erkannt werden und Menschen ausfindig gemacht werden, die (wie Taschendiebe es tun) eine Rolltreppe mehrfach hintereinander nutzen. Aber die Gesichtserkennung zielt natürlich auf der Erkennung von "Terroristen und anderen Gefahrensituationen". Deshalb wird die Gesichtserkennung auch gleich für einen automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken in diesem Überwachungssystem genutzt. D.h., jede/r Besucher des Bahnhofs Südkreuz wird "im Zweifel" mit den europaweiten polizeilichen Datenbanken abgeglichen.

Netterweise (und aus gesetzlichen Zwängen) wird die Bahn dazu Hinweisschilder anbringen. Die Berliner Datenschützerin ist "not amused". Sie stellte dazu fest: "Sobald mit intelligenter Videotechnik personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen wir uns das im konkreten Fall sehr genau anschauen."

Ihr Kollege in Baden-Württemberg sieht dagegen Vorteile bei der Technik, weil etwa 95 bis 99% der Aufnahmen von dem System sofort verworfen werden können, wenn die Erkennungssoftware eine Normallage feststellt. Er übersieht, dass die Polizei großen Wert auf die Vollüberwachung legt, um "später" Delikte aufklären zu können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Bahn-will-intelligente-Videoueberwachung-testen-3631191.html

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #DeutscheBahn #Indect #intelligenteÜberwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2017-02-23 08:58:10
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