27.11.2016 BKA: Böhnhardt und Mundlos sind Alleintäter

NSU-Mordserie ungeklärt: Böhnhardt und Mundlos wurden zu Alleintätern erklärt

Keine der 27 Taten, die zwischen 1998 und 2011 verübt wurden, darunter zehn Morde, waren aufgeklärt worden. Doch als am 4. November 2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos starben, entschieden die obersten Ermittlungsbehörden ganz schnell: Die zwei waren die alleinigen Täter, ohne Mittäter, bei allen Verbrechen. Lediglich Beate Zschäpe, Hauptangeklagte des Prozesses in München, habe sie unterstützt.

Diese Anweisung kam von ganz oben, dem BKA-Präsidenten Jörg Ziercke, so erzählt es einer der führenden Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) den Abgeordneten des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Axel Kühn leitete damals das Lagezentrum des BKA, gehörte zum Führungsstab der "BAO Trio" (Besondere Aufbau-Organisation, sprich: die zentrale Ermittlungskommission im NSU-Komplex) und führte bis zum Mai 2015 im BKA die Nachfolgekommission "EG Trio".

BKA Präsident Ziercke habe erklärt, Aufgabe der BAO sei es nicht, "Pannen und Defizite der Vergangenheit aufzudecken, sondern einen Nachweis zu erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos die Täter waren".

Durch die Arbeit des NSU-Ausschusses weiß man, dass manche Personen im NSU-Komplex absolute Chefsache sind und selbst die Bundesanwaltschaft die Finger von ihnen lässt: z.B. der Fall von Ralf Marschner, dem Zwickauer Neonazi-Aktivisten, Geschäftsmann und V-Mann des Bundesverfassungsschutzes, der direkten Kontakt zum abgetauchten Trio gehabt hat. Dessen Akte ist selbst für die Bundesanwaltschaft tabu.

Beim Mord von Heilbronn werden die Zeugenausagen von "Blutverschmierten Männer zu "nicht objektiven Wahrnehmungen" der Zeugen. Sie werden wegdefiniert. So war bereits der verantwortliche Staatsanwalt von Heilbronn vorgegangen, der im NSU-Ausschuss von Baden-Württemberg erklärte, bei den angeblichen Blutflecken, die Zeugen gesehen haben wollen, habe es sich möglicherweise um Schweißflecken gehandelt ...

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Erstellt: 2016-11-27 09:34:43
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