19.04.2010 Keine neue Vorratsdatenspeicherung

Keine neue Vorratsdatenspeicherung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010  auf die Beschwerden von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern die deutschen Vorschriften zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, gibt es Bestrebungen in der Regierung eine Neuregelung vorzunehmen. Die Befürworter berufen sich dabei darauf, dass eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 europaweit eine Vorratsdatenspeicherung vorschreibt und  Deutschland dadurch zur Wiedereinführung der verdachtslosen Vorratsdatensammlung zwingt. Die EU-Kommission prüft jedoch derzeit eine Änderung dieser Richtlinie.[1]

Deshalb hat auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. den offenen Brief an die Bundesjustizministerin unterstützt, der fordert keine Neuregelung des Gesetzes vorzunehmen. In Europa haben mehrere Staaten Bedenken gegen die Vorratsspeicherung. So gibt es Urteile gegen eine Vorratsspeicherung in Rumänien, Österreich wird sein vorgelegtes Gesetz nicht beschließen und Schweden weigert sich trotz Strafandrohung durch die EU überhaupt ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Offener Brief an die Bundesjustizministerin vom 19. April 2010:

Bundesministerin der Justiz
Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

kaum hat das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, wird von nicht Wenigen die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar sein.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben steigen gegenüber den bisherigen Schätzungen deutlich und sind ohne Erstattungsregelung von den über 6.000 betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.

Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung.

Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklären wird. EU-Justizkommissarin Viviane Reding und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström haben bereits eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf ihre Übereinstimmung mit der EU-Grundrechtecharta angekündigt.

Als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Berufstätigen und der Wirtschaft lehnen wir die Forderungen nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geschlossen ab. Wir appellieren an Sie, sich ungeachtet eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren. Stattdessen rufen wir Sie auf, sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, damit jeder europäische Staat wieder selbst über die Gewährleistung des Kommunikationsgeheimnisses seiner Bürgerinnen und Bürger entscheiden kann. Seien Sie sich unserer Unterstützung dabei versichert.

Mit freundlichen Grüßen,


Unterzeichner: 

  1. Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
  2. Aktion Freiheit statt Angst e.V.
  3. Attac Deutschland
  4. Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler e.V.
  5. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
  6. Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten (Hamburger Signal) e.V.
  7. Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V.
  8. Chaos Computer Club e.V.
  9. Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
  10. Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di
  11. Deutscher Journalisten-Verband e. V.
  12. Deutscher Presserat
  13. DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
  14. DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e.V.
  15. DVD - Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
  16. eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
  17. Ev. Konferenz für Telefonseelsorge und Offene Tür e.V.
  18. FIfF - Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
  19. FoeBuD e.V.
  20. Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) e.V.
  21. Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) e.V.
  22. Forum Menschenrechte e.V.
  23. Free Software Foundation Europe e.V.
  24. FREELENS e.V.
  25. Freie Ärzteschaft e.V.
  26. Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD)
  27. Humanistische Union e.V.
  28. IALANA
  29. IG Bauen-Agrar-Umwelt
  30. Internationale Liga für Menschenrechte e.V.
  31. Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
  32. Lesben- und Schwulenverband LSVD
  33. Magistrats européens pour la Démocratie et les Libertés – MEDEL
  34. naiin - no abuse in internet e.V.
  35. NAV-Virchow-Bund – Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V.
  36. Netzwerk Neue Medien e.V.
  37. netzwerk recherche e.V.
  38. Neue Richtervereinigung e.V.
  39. Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen
  40. PRO ASYL e.V.
  41. Reporter ohne Grenzen e.V.
  42. Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
  43. Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren VFLL e.V.
  44. Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
  45. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  46. Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
  47. Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
  48. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Der Brief im .pdf Format

Update: Aktion Freiheit statt Angst e.V. unterstützt auch den Brief an die FDP Abgeordneten vom Juni 2011, der sich gegen den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin für eine 7-tägige Vorratsdatenspeicherung ausspricht. Diese soll es Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen. Das öffnet dem Missbrauch durch Abmahnanwälte Tür und Tor!

Die Hintergründe zur Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier: /themen/88-definitionen/872-vds
Die aktuelle Situation in Europa beschreibt /themen/polizei-a-geheimdienste/1329-20100514-gegen-die-eu-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung
Ein Brief an die Bundeskanzlerin mit der Aufforderung auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten aus dem Jahr 2007: /themen/polizei-a-geheimdienste/1650-20070924-brief-an-frau-merkel-zur-vorratsdatenspeicherung


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Tags: #Aktivitaet #Vorratsdatenspeicherung #offenerBrief #Klage #Gericht #eugh #Neuregelung #Wiedereinfuehrung #Bundesjustizministerin #Leutheusser-Schnarrenberger
Erstellt: 2010-04-21 07:23:40
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