18.11.2012 "Schwarze Sheriffs" als Hilfspolizisten

Offene Fragen und Antworten

Nachdem wir in Teil 1 die allgemeinen Fragen des staatlichen Gewaltmonopols angerissen hatten und in Teil 2 über einen konkreten Fall in Berlin berichtet haben, wollten wir einige Fragen klären. Dazu haben wir einen Brief an die Berliner Polizeipräsidentin geschrieben und darin nach der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und zivilen "Hilfspolizisten" gefragt.

Unsere Fragen lauteten:

... da "Schwarze Sherrifs" und Polizei offenbar organisiert zusammen arbeiten, stellen sich für uns grundlegende und über den Einzelfall hinaus gehende Fragen zu dem Vorgehen der Berliner Polizei. Unsere Position lautet dazu, dass das Gewaltmonopol nicht die Option beinhaltet, das exklusive Mandat doch wieder weiter zu delegieren; sei es auch in guter Absicht.

Dies ist sicher auch eine politische Frage, aber bevor wir sie an die Politik als dritte Gewalt, und dann wiederum an die Medien als vierte, tragen, wollten wir Ihnen als verantwortlichem Vertreter der Exekutive die Gelegenheit geben, diese Kooperation zu kommentieren. Vielleicht handelt es sich ja nur um die Initiative einzelner Beamter auf einer mittleren Organisationsebene, welche der Polizeiführung nicht bekannt ist oder von dort nicht unterstützt wird.

Sollte es sich nicht um einen solchen Spezialfall handeln, interessierten uns weitere Fragen; die Sie ggf. auch gerne an die Pressestelle zur Beantwortung weiterleiten möchten:

  1. Wieviele private, ehrenamtliche, im öffentlichen Raum tätige Sicherheitsgruppen sind der Polizei bekannt?
  2. In welchen Stadtteilen / Kiezen sind derartige Gruppen tätig?
  3. Mit wie vielen jener Gruppen arbeitet die Berliner Polizei aktiv zusammen (etwa durch Ausstattung und Ausbildung)?
  4. Wie häufig kam es in 2011 zu "Festnahmen" im öffentlichen Raum durch eine solche Gruppe?
  5. Was unternimmt die Polizei, um die Bürger des betreffenden Bezirks über die Zusammenarbeit zwischen Polizei und der jeweiligen Organisation zu unterrichten?
  6. Welches Budget steht insgesamt für derartige Kooperationen zur Verfügung?

Wir wären Ihnen für eine Beantwortung innerhalb der nächsten vier Wochen dankbar. ...

 Die Antwort aus dem Polizeipräsidium erreichte uns in der gesetzten Frist und lautete:

... Ich kann Ihnen nach intensiver Recherche in allen Dienstbereichen der Polizei Berlin mitteilen, dass keinerlei Zusammenarbeit mit sogenannten „Schwarzen Sheriffs" stattfindet. Eine derartige Zusammenarbeit wäre auch nicht im Interesse der Polizei Berlin.
Ein Großteil der auf dem Markt in Gänze frei zu erwerbenden Handfesseln (d.h. in der Regel über private Polizeiausstatter) verfügt über eine baugleiche Schließung und Bauform, so dass eine übergreifende Kompatibilität zu dienstlich gelieferten Handfesseln gegeben ist. Der geschilderte Sachverhalt ist zu wenig konkret, um diesen zu recherchieren, geschweige denn zu kommentieren.
Ihre Fragen beantworte ich im Folgenden.

  1. Wie viele private, ehrenamtliche, im öffentlichen Raum tätige Sicherheltsgruppen sind der Polizei bekannt?
    Im öffentlichen Raum gibt es diverse Sicherheitsunternehmen privater Natur, z.B. in Einkaufszentren, von Wohnungsbaugesellschaften, zu deren Anzahl und sachlichen/örtlichen Tätigkeitsfeldern der Polizei Berlin keine Angaben möglich sind, da hier keine statistische Erfassung erfolgt.
    Gleiches gilt für „ehrenamtliche Sicherheitsgruppen", wie z.B. Kiezstreifen (siehe z.B. Pressartikel Tagesspiegel vom 03.09.2011 „Bürger gegen Brandstifter ; Auf Kiezstreife in Reinickendorf").
    Im Bereich des A 21 finden sogenannte „Kiezspaziergänge" im Rahmen des Projekts „Stark ohne Gewalt" mit Jugendlichen aus der Spandauer Neustadt im Bereich von sogenannten Jugendtreffpunkten statt. Sie erfolgen jedoch ausnahmslos in polizeilicher Begleitung. Dies wird hier jedoch nicht als Zusammenarbeit mit einer „Sicherheitsgruppe" bewertet.
  2. In welchen Stadtteilen/Kiezen sind derartige Gruppen tätig?
    Hierzu sind keine Angaben möglich.
  3. Mit wie vielen jener Gruppen arbeitet die Berliner Polizei aktiv zusammen (etwa durch Ausstattung und Ausbildung)?
    Eine aktive Zusammenarbeit zwischen der Polizei Berlin und privaten oder ehrenamtlichen „Sicherheitsgruppen", wie Sie aufgrund der Festnahme durch die „Schwarzen Sheriffs" anfragten, gibt es nicht, weder in Form von Ausbildungen noch durch zur Verfügung stellen von Ausrüstungsmaterial.
    Es gibt jedoch Kooperationsverträge zwischen der Polizei Berlin und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. - Landesgruppe Berlin- sowie dem Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit Berlin-Brandenburg (AKUS) und privaten Sicherheitsdiensten. Die Mindestvoraussetzungen der teilnehmenden Unternehmen sind sehr streng, u.a. wird der ausschließliche Einsatz von qualifiziertem Personal und eine Mindestanzahl von Beschäftigten vorausgesetzt. Die Beschäftigten haben keine, über die Jedermannsrechte hinausgehenden Befugnisse. In der Vereinbarung verpflichten sich alle Beteiligten zum Informationsaustausch unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Des Weiteren stellen sich die beteiligten Unternehmen den Bürgern zur Verfügung, um Informationen, Hilfeersuchen und Notfallmeldungen direkt an die Polizei weiterzuleiten.
    Bei geeigneten Themen werden wechselseitige Vorträge genutzt, um Fachkenntnisse zu vertiefen.
  4. Wie häufig kam es in 2011 zu „Festnahmen" im öffentlichen Raum durch eine solche Gruppe?
    Dazu sind mangels statistischer Erfassung keine Angaben möglich.
  5. Was unternimmt die Polizei, um die Bürger des betreffenden Bezirks über die Zusammenarbeit zwischen Polizei und der jeweiligen Organisation zu unterrichten?
    Eine Unterrichtung der Bürger wird von hier aus nicht als notwendig erachtet, da sich die Zusammenarbeit der Polizei Berlin mit den unter 3. bezeichneten Unternehmen auf den Informationsaustausch beschränkt und die Beschäftigten der Sicherheitsunternehmen keine weitergehenden Befugnisse haben, als jedermann.
  6. Welches Budget steht insgesamt für derartige Kooperationen zur Verfügung?
    Im Haushalt der Polizei Berlin stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

 ...

Die Antworten haben uns einerseits beruhigt, da wir an das staatliche Gewaltmonopol hohe Hürden knüpfen und dies bei der Polizei scheinbar auch so gesehen wird, andererseits nehmen wir nicht an, dass es sich bei dem im Teil 2 geschilderten Fall um eine Fata Morgana gehandelt hat.

Wir werden das folglich weiter untersuchen ...


 

Der Betroffene hat die obige Antwort zum Anlass genommen seinerseits Fragen an den Polizeipräsidenten zu stellen. Er hat uns das Schreiben anonymisiert zur Veröffentlichung übergeben:

An den Polizeipräsident von Berlin
xx. November 2012

- Vorfall vom xx.07.12 in der xxx-Straße,
  Schreiben des 'Aktion Freiheit statt Angst e.V.', Ihre Antwort vom 06.11.

Sehr geehrter Herr  ,
wegen einer Freiheitsberaubung durch eine 'Schwarze Sherriff' Gruppe hatte ich den Verein 'Aktion Freiheit statt Angst' angesprochen, auf dessen Schreiben vom 10.10. Sie am 06.11. antworteten. Ihre Angaben bezüglich der Zusammen­arbeit der Berliner Polizei mit derartigen Gruppen stimmen nach meiner Erfahrung mit der Praxis nicht ganz überein.
Ich möchte Sie daher bitten, diese Frage und das Vorgehen der Polizei bei dem Vorgang am xx.07.12 um ca. xx Uhr an der xx Str. zu prüfen - Sie mögen dieses Schreiben demnach als Dienstaufsichtsbeschwerde betrachten.
In dem Fall haben fünf junge Männer, an einer Straßenecke stehend, mich etwa um Mitternacht angesprochen und festgehalten, da ich ein mobiles Verkehrsschild an einer (ehemaligen) Baustelle verdreht hätte.
Mir wurde dann untersagt, mich fort zu bewegen, und dann erst unter Androhung und in Folge auch Anwendung von Gewalt (Arm-Verdrehen) Handschellen angelegt.
Der Anführer der Gruppe, ein Herr H-xxx, präsentierte dazu eine Art Dienst-Ausweis, der mit sternförmigem Logo, seinem Foto und dem Schriftzug "Schwarze Sheriffs" gestaltet war. Er zitierte einen Paragraphen, der ihnen das Festhalten angeblich erlaube. Währenddessen versuchten die anderen "Sheriffs", mich mit Gewalt-Androhungen einzuschüchtern.
Diese "Festnahme" dauerte etwa 15 Minuten, wonach die von den "Sheriffs" (in kumpelhaftem Tonfall) gerufene Polizei mit ca. sechs Beamten erschien. Ein Polizist öffnete nun die Handschellen mit seinem Schlüssel; auf meine Nachfrage erklärte dieser Beamte, die Handschellen seien den "Sheriffs" von der Polizei zur Verfügung gestellt worden, und die Polizei arbeite auch sonst mit dieser Gruppe zusammen, etwa durch Schulungen.
Die Beamten hielten mich weitere 20 Minuten fest, ich musste mich an eine Wand stellen und durfte die Hände nicht bewegen, dies sei notwendig um Angriffe durch mich zu vermeiden. Man müsse erst ermitteln, ob es um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gehe.
Dies wurde angeblich nicht genau geklärt, ich wurde dann nach einer Belehrung entlassen; auf Nachfrage übergab der Einsatzleiter mir eine Karte mit seiner Dienstnummer: xxxxx.

Ich fragte den Leiter der "Sheriff"-Gruppe, worin er seine Aufgabe sehe:
Es ginge u.a. darum, die Menschen vor Motorrad-Banden zu schützen, die Raubüberfälle begehen würden. Diese Arbeit sei ehrenamtlich, die Gruppe sei dafür nicht extra beauftragt. Sie unterhalte aber gute Beziehungen zur Polizei. Die Gruppe es sei eine Nachfolge-Organisation der "Freiwilligen Polizei-Reserve" (FPR) (die, wie meine spätere Recherche ergab, in West-Berlin von 1961 auf Basis des Besatzungsrecht bestand, und 1992 aufgelöst wurde).
Die Schilder wollte ich am Folgetag .. fotografieren, sie waren bereits entfernt; nachdem die Baustelle schon einige Tage nicht mehr bestand.
Mir wurde eine Ordnungswidrigkeit vorgehalten und ein Bußgeld verhängt.

Am xx.07. bat ich den Rechtsanwalt xx, Strafanzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu erstatten. Es zeigte sich, dass dies bereits intern erfolgt war, das Verfahren jedoch eingestellt werden solle ("Verbotserlaubnis­irrtum"). Ich habe Hr. (RA)  darauf gebeten, der Einstellung zu widersprechen, und weiterhin eine gerichtliche Prüfung (Klageerzwingungsverfahren) zu betreiben.
Weiterhin habe ich Kontakt zum o.g. Verein aufgenommen, der das Schreiben vom 10.10. an Sie formulierte. In Ihrer Antwort heisst es u.a. "Eine aktive Zusammenarbeit zwischen der Polizei Berlin und privaten oder ehrenamtlichen 'Sicherheitsgruppen' ... gibt es nicht, weder in der Form von Ausbildungen noch durch zur Verfügung stellen von Ausrüstungsmaterial."
Dies steht offenbar in Widerspruch zu dem oben geschilderten Vorgang und den Angaben der Beamten vor Ort.

Über den Einzelfall hinaus scheint mir zudem grundsätzlich das Gewaltmonopol betroffen - das hier offenbar an private Gruppen weiter gereicht wird.
Diese arbeiten ohne Kennzeichen, ohne direkten Auftrag und - anders als die FPR damals - ohne gesetzliche Grundlage und politische Kontrolle. Sie stützen sich (vorgeblich irrtümlich) auf eine „großzügige“ Auslegung des Festhalterechts. Die Unterstützung seitens der Polizei dürfte dabei das Selbstverständnis der 'Sheriffs', legitim zu handeln, bestärken; wenn es nicht sogar direkt gemeinsam organisiert wird.
Mir stellt sich auch die Frage, wie die Polizei abwägt zwischen a) der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten versus b) der Freiheitsberaubung zwischen Bürgern. Wie die Polizei hier auftrat, wird die 'Sheriff' Gruppe eher bestärkt, auch in Zukunft weiter so vorzugehen.

Bitte informieren sich über die weitere Behandlung des Vorgangs.
Diese Information und eine Kopie dieses Briefes stelle ich dem o.g. Verein zur Verfügung, der darüber auch weiter nach aussen berichten mag.
Mit freundlichen Grüßen


Wir sind auf die Antworten gespannt ...

To be continued

Wir freuen uns weiterhin über Kommentare und eigene Berichte zu diesem Thema (Mail an kontakt@aktion-fsa.de).


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Tags: #Aktivitaet #Staat #Gewaltmonopol #schwarzesheriffs #Polizei #Hilfspolizei #Geheimdienste
Erstellt: 2012-11-18 16:18:33
Aufrufe: 2571

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