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Juristische Abwägung gegensätzlicher Grundrechte
In Deutschland gibt es z.Zt. doch gar keine Wehrpflicht, oder? Im Grundgesetz steht in Art. 12a GG eine Grundpflicht für deutscher Bürger, aber nicht die Bürgerinnen. Die Pflicht besteht weiterhin, auch wenn sie "im Jahre 2011 einfachgesetzlich ausgesetzt (§ 2 WPflG) [wurde]], lebt diese im Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 80a u. 115a GG) aber automatisch wieder auf, schreibt Frau Professorin Kathrin Groh auf Verfassungsblog.de.
Abgesehen von diesem "Automatismus" stet auch im neuen Koalitionsvertrag, dass man künftig junge Menschen "erfassen" möchte, um im Bedarfsfall auf sie für die Bundeswehr zurückgreifen zu können.
Glücklicherweise lehnt eine Mehrheit der jungen Menschen in Deutschland den Wehrdienst mehrheitlich ab. Daran haben wir von Aktion Freiheit statt Angst e.V. auch jahrelang in der Initiative "Schule ohne Militär" der Berliner Friedenskoordination mitgearbeitet.
Daher sollten sich junge Menschen in Deutschland mit der Möglichkeit auseinandersetzen, künftig eine Aufforderung zur Wehrdiensterfassung im Briefkasten vorzufinden. Nun gibt es ja nicht nur seit der Wiedereinführung von Militär in der BRD 1956 den oben erwähnten Art. 12a GG, sondern auch den Art. 4 Abs. 3 GG, der ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung festschreibt.
Dazu muss man(n) als zum Wehrdienst Verpflichteter erklären, dass man den Kriegsdienst verweigert, weil es einem aus Gewissensgründen nicht möglich ist andere Menschen im Krieg töten zu müssen. Allerdings war dieses Grundrecht in alten westdeutschen BRD-Zeiten ein sehr ausgehöhltes. Der Verweigerer musste seine (Gewissens-) Gründe vor einem Ausschuss belegen und wurde durch Suggestivfragen in zusätzliche Gewissensnöte gestürzt. Eine Frage könnte z.B. sein: "Würden Sie Gewalt anwenden, wenn sich im Wald böse Männer auf ihre Freundin stürzen ..."
Auf solche "Gewissensprüfungen" legen wir sicher keinen Wert. Im verlinkten Verfassungsblog.de fürchtet man jedoch Schlimmeres, nämlich dass direkt die Axt an das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung gelegt wird. Der Einstieg nach Koalitionsvertrag wird sich am schwedischen Modell orientieren. Dabei erhalten alle (Männer) eine Anfrage der Bundeswehr und können sich für einen "Job" dort bewerben. In einem weiteren Schritt - besonders von CDU/CSU favorisiert - soll dann eine „richtige Wehrpflicht“ für den schnelleren Aufbau einer größeren Armee folgen.
Wehrgerechtigkeit
Und dann ist da noch die "Wehrgerechtigkeit" als eine Ausprägung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Danach dürfen Frauen nicht wegen ihres Geschlechts von der "Arbeit" bei der Bundeswehr ausgeschlossen werden. Alternativ könnten Frauen zur Wahrung der "allgemeinen Lastengleichheit" wie auch Wehrdienstverweigerer zu sozialen Dienstleistungen verpflichtet werden.
Die "Wehrgerechtigkeit" hat noch eine zweite Seite. Normalerweise wurden auch in Zeiten der Wehrpflicht nie alle tauglichen jungen Männer eingezogen. Besonders in den 90-iger Jahren war dies glücklicherweise für viele junge Männer der Fall. Klagen der Eingezogenen oder Ersatzdienstleistenden führten dann zum Urteil BVerwG 6 C 9.04 mit der Feststellung: "Die Zahl der zwangsweise zum Wehrdienst Verpflichteten muss der Zahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen zumindest nahekommen."
Der Gesetzgeber realisierte dieses Urteil dadurch, dass die Tauglichkeitsschwelle für den Dienst bei der Bundeswehr angehoben wurde und weitere Kriterien für Wehrdienstausnahmen definiert wurden. Solche Tauglichkeits-Tricks in umgekehrter Reihenfolge schweben auch der CDU/CSU vor, um jetzt umgekehrt einen langsamen Einstieg in eine neue Wehrpflicht für immer mehr Menschen in den zu erfassenden Jahrgängen durchzuführen. Für beliebig viel Geld für "Verteidigung" hat die Koalition ja noch vor ihrem Amtsbeginn gesorgt - und dafür auch noch die Unterstützung durch die Grünen bekommen.
Der verlinkte Artikel beschäftigt sich im weiteren mit der formalen Gleichrangigkeit von Kriegsdienst und Kriegsdienstverweigerung und geht dabei auch auf einen Beschluss zur Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers durch den BGH ein. Auch die Einführung der Notstandsgesetze 1968 - ohne einen äußeren Notstand - zeigte, dass die Gleichrangigkeit oder Unveräußerlichkeit von Grundrechten leicht außer Kraft gesetzt werden kann, wenn eine Regierung die dazu notwendige Mehrheit hat ...
Mehr dazu bei https://verfassungsblog.de/wehrpflicht-wehrdienst-kriegsdienstverweigerung/
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Created: 2025-04-18 08:32:31
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