05.04.2025 Strafverteidiger besorgt über "Rechtsentwicklung"
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Der Bürger in Watte gepackt

Dieser Ansicht sind die Strafverteidiger auf ihrer Jahrestagung in Bochum und kritisieren die Veränderungen des Strafrechts in den letzten Jahren und befürchten noch weitere Maßnahmen unter der künftigen schwarz-roten Regierung. Damit meinen sie nicht, dass die möglichen Straftäter in "Watte gepackt" werden, sondern dass eine Friedhofsruhe über das Land ausgebreitet wird, in dem aus jedem Gefühlsausbruch oder unüblichem Verhalten eine Straftat gemacht wird.

Als Beispiel soll der 2021 zum Straftatbestand gemachte § 188 Strafgesetzbuch (StGB) der "Politikerbeleidigung" dienen. Während Ex-Kanzlerin Merkel in ihrer 16-jährigen Amtszeit nicht eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet hätte, brachten es die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann innerhalb eines wesentlichen kürzeren Zeitraums auf 1.500 und der ehemalige grüne Wirtschaftsminister Robert Habeck auf 800 Fälle, die sie zur Anzeige brachten, wie lto.de schreibt.

In einem Fall von Habeck ging es um einen Mann, der ihn online als Schwachkopf bezeichnet hatte. Das mag ungebührlich sein, ist aber menschlich, meint die Strafrechtlerin Prof. Frauke Rostalski. Das Strafrecht sollte nicht zum ersten Mittel in politischen Auseinandersetzungen werden. Wichtiger seien die Gefahren, die durch die schwarz-roten "Wahlversprechen" drohen:

Dies alles nach dem Motto "Unverdächtige Bürgerinnen und Bürger gibt es nicht und das Streben nach unüberwachten Kommunikationswegen ist per se verdächtig und staatlich nicht hinnehmbar". Wenn ein Staat sich rechtspolitisch nur noch an dem Wunsch der Verfahrensbeschleunigung und härteren Strafen orientiert, ebnet er tendenziell den Weg zum autoritären Staat. Ein solches Vorgehen bedroht nicht nur die Freiheit eines Einzelnen (Beschuldigten), sondern die Freiheit aller.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-bochum-strafrecht-stpo-reformen-autoritaer-rechtsstaat


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Created: 2025-04-05 08:04:33


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