02.03.2025 Kann BVerfG Maja T. retten?
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Urteil: Auslieferung war rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.1.2025 im Namen des Volkes einstimmig beschlossen, dass die Auslieferung von Maja
nach Ungarn rechtswidrig war. Wir hatten im letzten Sommer über diesen Rechtsbruch berichtet und einige Leserzuschriften - darunter auch von der "Elterninitiative gegen Auslieferung nach Ungarn" - erhalten. Diese hat uns nun über die Campact Petitions WeAct angeschrieben:

Liebe Unterstützer*innen der WeAct-Petition "Holt Maja zurück!"

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.1.2025 im Namen des Volkes einstimmig beschlossen, dass die Auslieferung von Maja rechtswidrig war. Kurz darauf hat der Generalbundesanwalt angekündigt, nun alle Verfahren hier in Deutschland führen zu wollen. Doch: Maja ist immer noch in Ungarn und muss dort unter unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen leiden. Der Gerichtsprozess in Budapest hat vor wenigen Tagen begonnen. Maja drohen dort bis zu 24 Jahre Haft.

Spätestens jetzt, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, sollte klar sein: Maja muss zurückgeholt werden, um ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten, und die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen. Um den öffentlichen Druck zu erhöhen, möchten wir die Unterschriften schnellstmöglich an die neue Außenministerin / den neuen Außenminister übergeben. Darum bitten wir euch: Teilt die Petition mit einem Klick in den sozialen Netzwerken, mit euren Freund*innen und Bekannten.

Leider sind auch weitere Auslieferungen trotz des Urteils und der neuen Einschätzung des Generalbundesanwalts nach wie vor nicht sicher abgewendet. Insbesondere am Herzen liegt uns das Schicksal von Zaid, der sich bereits in Auslieferungshaft befindet. Auch um seine Auslieferung zu verhindern, bitten wir euch, die Petition weiterzuverbreiten.

Vielen Dank für eure Unterstützung und viele Grüße
Eltern gegen Auslieferung

Mehr dazu bei https://weact.campact.de/petitions/keine-auslieferungen-nach-ungarn-maja-muss-zuruckkommen
und unser Artikel vom 3.7.24 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/


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Tags: #Auslieferung #Ungarn #Klage #BVerfG #Urteil #Beschwerde #Rückholung #Berlin #Staatanwaltschaft #queer #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #4.Gewalt
Created: 2025-03-02 08:59:28


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