13.02.2025 Klage gegen Bayerns Bundeswehrfördergesetz
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Gegen Militarisierung von Bildung und Forschung

Gegen das bayerische Bundeswehrfördergesetz haben eine große Anzahl an Bürgerinitiativen und ca. 200 Einzelpersonen eine Popularklage vor dem Verfassungsgerichtshof in Bayern eingereicht. Beim Erwerb von Wissen und dem Studium des Wissens vergangener Generationen wollen wir nicht durch militärische Strukturen und die Unternehmen der Rüstungsindustrie bestimmt werden.

Der 40 Jahre vom Verfassungsschutz unrechtmäßig beobachtete und verfolgte Publizist Dr. Rolf Gössner hat uns die Pressemitteilung der Kläger (veröffentlicht von der GEW) zugeschickt, die wir hiermit in Auszügen weiterleiten.

Die Popularklage richtet sich gegen die seit 2024 gesetzlich verordnete Militarisierung eines überaus bedeutsamen zivilen staatlich-gesellschaftlichen Sektors mit großer Tiefen- und Breitenwirkung: Es handelt sich um die Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen und -bereiche in Bayern, die hiervon unmittelbar und tiefgreifend betroffen sind. Denn 2024 ist in Bayern das „Bundeswehrfördergesetz“ in Kraft getreten, mit dem diese Militarisierung per Gesetz vorangetrieben wird:

Hunderte klagen gegen Verbot von Zivilklauseln an Hochschulen und gegen Bundeswehr im Klassenzimmer

Am Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde am 5. Februar 2025 im Namen von 200 Kläger*innen Popularklage gegen das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ eingereicht. Die Klagenden sehen u.a. die Wissenschaftsfreiheit und das Friedensgebot in Gefahr. Das Bündnis aus Jurist*innen, Wissenschaftler*innen, Kirchen und Verbänden spricht sich gegen eine weitere Militarisierung von Schulen und Universitäten aus.

Im Vorfeld der Bundestagswahlen berichtet das Nachrichtenportal Bloomberg am 1.02.2025 über Forderungen der deutschen Rüstungsunternehmen Hensoldt und Rheinmetall, die an vielen deutschen Universitäten verankerten „Zivilklauseln“ abzuschaffen. Bloomberg stellt fest, dass der mögliche nächste Bundeskanzler Merz (CDU) schon jetzt erklärt hat, freiwillige Verpflichtungen von Universitäten, nur für friedliche Zwecke zu forschen, abschaffen zu wollen.

Dazu Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern: "In Bayern sind Zivilklauseln bereits seit der Einführung des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr im August letzten Jahres verboten. Die Bildungsgewerkschaft GEW in Bayern hat gegenüber dem Gesetzgeber in einer ausführlichen Stellungnahme Argumente gegen dieses Verbot dargelegt, die jedoch keine Berücksichtigung im Gesetzgebungsprozess gefunden haben. Auch die von der GEW Bayern und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Bayern gesammelten mehr als 1.500 Unterschriften für eine Petition an den Bayerischen Landtag haben keine Änderungen am Vorhaben des Verbots von Zivilklauseln erwirken können. Deswegen klagen wir jetzt."

... In einem Artikel, welcher am 29. Januar in Kooperation mit dem „Max Planck Institute for the Study of Crime, Security and Law“ beim Verfassungsblog erschien, werden grundsätzliche Zweifel an dem bayerischen Gesetz ausgeführt. ... Die nächste Ausgabe des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, die am 21. Mai in Berlin vorgestellt wird, wird sich ebenfalls mit dem bayerischen Gesetz auseinandersetzen.

Grund für die gesteigerte Aufmerksamkeit ist nicht nur der Eingriff in die Hochschulautonomie, Wissenschafts- und Forschungsfreiheit, sondern auch der Zugriff der Jugendoffizier*innen der Bundeswehr auf Schulen, der im Gesetz nun zwingend vorgegeben wird. Bisher konnten Schulen bzw. Lehrkräfte selbst entscheiden, ob sie die Bundeswehr in ihre Klassenzimmer einladen oder nicht. Aktuell ist mehr als jede zehnte Person bei der Rekrutierung minderjährig. Zudem wurde 2024 mit 2.203 rekrutierten Minderjährigen ein trauriger Höchststand erreicht.

Die Kläger*innen befürchten, dass durch den De-facto-Werbeeinsatz der Uniformierten im Unterricht der jährlich steigende Anteil minderjähriger Soldat*innen noch weiter zunehmen wird. Minderjährige sind in der Bundeswehr teilweise schweren Kinderrechtsverletzungen ausgesetzt, z. B. sexueller Gewalt, erniedrigender Behandlung, körperlichen und seelischen Schäden u. v. m. Deutschland missachtet damit die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und die mehrmaligen Ermahnungen der UN gegenüber der Bundesregierung. Das bayerische Bundeswehrförderungsgesetz manifestiert und befördert diese untragbare Entwicklung.  ...

Zu den Kläger*innen zählen u.a. der Mitherausgeber des jährlichen „Grundrechte-Report - zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ Dr. Rolf Gössner, der Friedensforscher und Professor für internationale und intergesellschaftliche Beziehungen und Außenpolitik Dr. Werner Ruf, die ehemalige Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentages Dr. Margot Käßmann, der Musiker und Autor Konstantin Wecker. Unterstützt wird die Klage von Verbänden wie der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), dem Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dem Bund für Geistesfreiheit, dem Münchner Freidenker-Verband e. V., der deutschen Sektion der Internationalen Katholischen Friedensbewegung – pax christi, dem Nürnberger Evangelischen Forum für den Frieden e. V., dem Friedensmuseum Nürnberg e. V. sowie dem bayerischen Landesverband der Partei Die Linke.

Mehr dazu bei https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/hunderte-klagen-gegen-verbot-von-zivilklauseln-an-hochschulen-und-gegen-bundeswehr-im-klassenzimmer
und die Klageschrift https://cloud.gew-bayern.de/s/bmcfMxe6LgDiJ3n


Kommentar: RE: 20250213 Klage gegen Bayerns Bundeswehrfördergesetz

Unter 18 nie! Keine Minderjährigen in der Bundeswehr
Anlässlich des Red Hand Day am 12.2., des Internationalen Aktionstags gegen die Rekrutierung Minderjähriger als Soldatinnen und Soldaten, haben wir über 32.600 Unterschriften unserer Petition an Bundesverteidigungsminister Pistorius übergeben!

Kampagne "Unter 18 nie!", 17.02.25 19:04


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Created: 2025-02-13 08:58:57


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