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Meta verlor vor dem EuGH
Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.
Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.
So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.
Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.
Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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Created: 2024-10-15 07:56:56
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