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Provider speichern mehr Daten als in Vorratsdatenspeicherung erlaubt
Aus einem Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Verfassungsgericht vom 24. November ist bekannt geworden, dem zufolge Telekommunikationsunternehmen illegal noch weit mehr Informationen erfassen als im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen.[1] Illegal erfasst würden Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen. Von Nutzern mobiler Internetzugänge würde gar der jeweilige Standort "lückenlos erfasst", so dass bei einem Anbieter das Bewegungsverhalten der Nutzer in den vergangenen sechs Monaten auf 15 Minuten genau "präzise nachzuverfolgen" sei. Viele Anbieter bewahrten die sensiblen Daten über Kontakte, Bewegungen und Internetnutzung länger als sechs Monate auf. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten würden nicht protokolliert und seien dadurch nicht nachvollziehbar. Die richterlichen Zugriffserlaubnisse seien "recht häufig" mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.
Am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgerichts über mehr als 34.000 Verfassungsbeschwerden gegen die 2007 beschlossene verdachtslose Erfassung der Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung.
Mehr dazu bei http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/345/135/lang,de/
[1] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bfdi_schreiben_2009-11-24_1-bvr-256-08.pdf
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Tags: #Provider #Vorratsdatenspeicherung #Kontakte #Bewegungen #Internetnutzung #Bundesverfassungsgericht #DSB #Schaar
Created: 2009-12-14 07:48:16
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