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13.11.2009: Amazons "Geschenk-Patent" zu neuem Leben erweckt
Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA hat den 2007 erfolgten Widerruf des seit Jahren umstrittenen "Geschenk-Patents" von Amazon am gestrigen Mittwoch aufgehoben. Die Berufungsinstanz des Patentamts folgte einem Antrag des Online-Händlers, der im August 2008 Widerspruch gegen die Nichtigkeitserklärung des Patents (Nr. EP 0 927 945) eingelegt hatte. Sie hob die Entscheidung der Einspruchsabteilung auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung an diese zurück."Einmal mehr zog man sich auf formelle Spielereien zurück, um im Ergebnis einen Zombie künstlich am Leben zu halten", beklagt Georg Jakob, der den FFII in der Anhörung vertrat.
mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Amazons-Geschenk-Patent-zu-neuem-Leben-erweckt-858649.html
und /presse/unsere-themen-in-der-presse/801-20091111-einspruchsverfahren-gegen-amazons-qgeschenk-patentq-ep0927945
und http://v3.espacenet.com/textclam?DB=EPODOC&IDX=EP0927945&CY=ep&QPN=EP0927945
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Tags: #Amazon #Geschenk-Patent #EPA #Mausklick #Softwarepatent #Verbraucherdatenschutz #openaccess #opensource
Created: 2009-11-13 08:39:22
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