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Automatisierter Lichtbildabruf bei jeder Gelegenheit
Wie war es denn bei der Einführung der biometrischen Fotos auf Pass und Ausweis?
Damals wurde hoch und heilig versprochen, dass die Fotos nur für die Erstellung der Dokumente genutzt werden würden, das Original würde vernichtet und es würde keine zentrale Datenbank mit den Bildern geben. Eine Datenbank bei den Meldeämtern gibt es nun doch schon seit einiger Zeit, da man "in Notfällen" doch gern wüsste wie die entsprechende Person aussieht.
Schon seit einige Jahren dürfen Polizei und Geheimdienste auf diese Datenbank in besonderen Fällen zugreifen. Nun will die Große Koalition das Vorhaben der Bundesregierung noch erweitern. Nach einem jetzt abgestimmten Änderungsantrag planen CDU/CSU und SPD, auch den Steuerfahndungsdienststellen der Länder, dem Zollfahndungsdienst und den Hauptzollämtern den permanenten Online-Zugriff auf die sensiblen biometrischen Daten aus Personalausweis und Pass zu erlauben.
Selbst die Ordnungsämter sollen "im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", die Fotos ebenfalls "im automatisierten Verfahren" abrufen können. Damit gibt es "faktisch eine nationale Datenbank für Lichtbilder" kritisieren Datenschützer und Juristen.
Die Begründung der Regierung ist simpel: Neben den Verfassungsschutzämtern, dem Bundesnachrichtendienst sowie dem Militärischen Abschirmdienst sind auch die Steuerfahndungsdienststellen und die Zollverwaltung den Sicherheitsbehörden zuzurechnen.
Hier wird schon wieder das Trennungsgebot der Alliierten von 1948 mit Füssen getreten!
Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Personalausweis-Koalition-will-automatisierten-Lichtbildabruf-deutlich-ausweiten-3715373.html
und ein Video aus der heute-Show dazu https://www.youtube.com/watch?v=EkKq233enB4
Update: Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises (Drucksache 18/11279), beschlossen am 18.05.2017 im Deutschen Bundestag
Artikel 2 (Weitere Änderung des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2021) sieht eine dramatische Änderung von § 25 des Personalausweisgesetzes vor. Die Vorschrift soll zukünftig so lauten:
„Die Polizeien des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst sowie die Verfassungsschutzbehörden der Länder dürfen das Lichtbild zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren abrufen.“
Einzige Bedingung für den Online-Zugriff auf die Lichtbilddateien ist, dass der Abruf „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ erfolgt. Die "intelligenten Videoüberwachung" lässt grüssen. ;-))
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Kommentar: RE: 20170518 Nationale Datenbank für biometrische Fotos
Hier wird Vorarbeit für den absoluten Überwachungsstaat gelegt, weit jenseits von den Vorstellungen eines George Orwells.
... und das ohne Sinn und Verstand und ohne jede Notwendigkeit.
Erinnern wir uns: Bei der Einführung des ePass gabe es von 2001 bis 2006 insgesamt sechs Fälschungen eines passes. Bei knapp dreißig Millionen deutschen Pässen im Umlauf war diese Anzahl so lächerlich niedrig, dass schon damals niemand mit Verstand daran glaubte, dass die biometrischen Daten tatsächlich wegen der Fälschungssicherheit der Dokumente erhoben werden sollten.
Und der Wettlauf geht weiter: Indien erfasst derzeit Millionen Einwohner mit dem größten Biometrieprojekt der Welt und kämpft bereits mit ungewollten Datenabflüssen. In Thailand sollen ab nächstem Jahr automatisiert Fingerabdrücke von jedem eingesammelt werden, der eine SIM-Karte für sein Mobiltelefon erwirbt. Neben der Abgabe des Fingerabdrucks ist beim SIM-Karten-Kauf auch eine biometrische Gesichtserkennung in Planung, praktischerweise mit der in Thailand schon vorhandenen zentralen Bevölkerungsdatenbank verknüpft. Es betrifft jedermann, egal ob mit Vertrag oder Prepaid-Karte: ohne Biometrie keine mobile Verbindung mehr. http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/aus-dem-maschinenraum-der-schwarze-daumen-ist-unsichtbar-geworden-15036454.html
Rawi, 31.05.2017 09:44
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Created: 2017-05-18 07:54:50
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