26.12.2016 Auf dem Weg zu einem Bevölkerungsregister
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EU-Kommission skizziert Fahrplan für „verknüpfte Datentöpfe“

Mit dem Satz „Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang“ forderte der deutsche Innenminister die Neuordnung der EU-Datenbanken.

Und "zufälligerweise" hatte schon im April diesen Jahres die Europäische Kommission eine „hochrangige Expertengruppe“ eingesetzt, um „bestehende Wissenslücken und Mängel in Informationssystemen auf Unionsebene“ zu untersuchen.

Ziel ist es die IT-Großsysteme (eu-LISA), der Grenzgentur Frontex, dem Europäischen Polizeiamt Europol, dem Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) und der EU-Grundrechteagentur zu vernetzen und eine einheitliche Abfragesoftware dafür zu schaffen. Auch ein EU-weites „integriertes biometrisches Identitätsmanagement für Reisen, Migration und Sicherheit“ soll dabei entstehen. Dies "vereinigt" dann die EU-Datenbanken SIS, VIS, EURODAC und ECRIS.

Damit wird es künftig möglich sein Personen beim Grenzübertritt oder im Rahmen einer Polizeikontrolle in der Weise zu überprüfen, dass sämtliche größeren Polizeidatenbanken abgefragt werden. Das sind das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS), die Fingerabdruckdatenbank EURODAC, das Europäische Strafregister (ECRIS), das Europolsystem sowie die Interpol-Datenbank für als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente. Auch das im Aufbau befindliche EU-weite „Ein-/ Ausreisesystem“ (EES) und ein Register zur Anmeldung geplanter Reisen (ETIAS) können dann damit abgefragt werden.

Das Ergebnis aller Bemühungen wird dann das zukünftige „Common Identity Repository“ sein.

Wie dies aussehen soll und was dann alles möglich sein soll, steht bei ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/auf-dem-weg-zu-einem-bevoelkerungsregister-eu-kommission-skizziert-fahrplan-fuer-verknuepfte-datentoepfe/

Anmerkung: Schon mal was von Zweckbindung gehört? Jede der obengenannten Datenbanken hat eine Aufgabe und die Speicherung der Daten ist für bestimmte Zwecke zulässig. Eine Abschaffung der Zweckbindung widerspricht jedem Datenschutzgesetz, insbesondere dem BDSG!


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Created: 2016-12-26 16:51:52


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