Sorry, most articles are not available in English yet
Rechtswidrige Überwachung der EZB: Kameras ohne Rechtsgrundlage
Erst der Hinweis durch einen Frankfurter Bürger führte den Datenschutzbeauftragten von Hessen auf die Spur der Täter. Die EZB hatte vor einigen Wochen Videokameras außerhalb ihres Grundstücks auf öffentlichem Land installiert.
Eine der Kameras "überwacht" den gesamten Weg unterhalb der Eisenbahnlinie, wo viele Menschen spazieren gehen. Eine andere Kamera ist auf den Weg gerichtet, der neben der Bahnlinie in Richtung des Lokals "Oosten" führt.
Keine der Videokameras wurden den Bürgern durch die nach Paragraf 6b Absatz 2 durch Hnwesischilder bekannt gemacht. Dort heißt es, dass "der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen" seien.
Dies will die EZB nun nachholen ...
Mehr dazu bei http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kameras-ohne-Rechtsgrundlage;art675,2054103
Alle Artikel zu
- Überwachung,
- Vorratsdatenspeicherung,
- Videoüberwachung,
- Freizügigkeit,
- Unschuldsvermutung,
- Verhaltensänderung,
- Grundrechte,
- Menschenrechte,
- Persönlichkeitsrecht,
- Privatsphäre,
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2DV
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5608-20160612-ueberwachung-durch-ezb-unzulaessig.htm
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5608-20160612-ueberwachung-durch-ezb-unzulaessig.htm
Tags: #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #EZB #Videokameras #DSB #Hessen #Grundrechte #Menschenrechte #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Created: 2016-06-12 07:46:49
Kommentar abgeben