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Vom Bundesverteidigungsministerium beauftragte Experten fordern nukleare Aufrüstung
Heute vor 19 Jahren, am 8. Juli 1996, hat der Internationale Gerichtshof (IGH) eine grundsätzliche Entscheidung über die Pflicht der Staaten zur nuklearen Abrüstung getroffen. Aktion Freiheit statt Angst möchte anlässlich der aktuellen unverantwortlichen "Schreibtischplanungen" im Bundesverteidigungsministerium (BMV) an diese Pflicht erinnern.
Die IGH-Entscheidung von 1996
Die spektakuläre Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 8. Juli 1996 wurde unter dem damaligen Präsidenten Mohammed Bedjaoui getroffen. Der Gerichtshof in Den Haag, "World Court", wie er im angelsächsischen Sprachraum genannt wird, hat heute vor 19 Jahren auf Anforderung der UN-Generalversammlung gemäß Art. 96 der UN-Charta ein völkerrechtliches Gutachten ("advisory opinion") zur Atomwaffenfrage erstattet. Die Anfrage lautete: „Is the threat or use of nudear weapons in any circunistance permitted under international law ?"
Die ihm vorgelegte Rechtsfrage nach der Völkerrechtsmäßigkeit der Androhung und des Einsatzes von Atomwaffen hat er dabei eindeutig beantwortet. Der IGH hat in seiner Entscheidung - einstimmig - ausdrücklich klargestellt, dass jedenfalls die folgenden Regeln des sog. humanitären (Kriegs)-Völkerrechts als geltendes Völkergewohnheitsrecht anzusehen und zu beachten sind, die aber bei einem Atomwaffeneinsatz aufgrund der spezifischen Eigenschaften von Nuklearwaffen typischerweise gerade nicht eingehalten werden könnten:
- Jeder Einsatz von Waffen muss zwischen kämpfender Truppe (Kombattanten) und der Zivilbevölkerung unterscheiden.
- Bei jedem Waffeneinsatz müssen unnötige Grausamkeiten und Leiden vermieden werden.
- Unbeteiligte und neutrale Staaten dürfen bei einem Waffeneinsatz nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Der IGH hat daraus in einer Mehrheitsentscheidung die zentrale Schlussfolgerung gezogen:
"Aus den oben ... erwähnten Anforderungen ergibt sich, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich/generell ("generally") gegen diejenigen Regeln des Völkerrechts verstoßen würden, die für bewaffnete Konflikte gelten, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären (Kriegs-)Völker-rechts." (Nummer 105 (2) E Absatz 1)
Diese Entscheidung über die grundsätzliche Völkerrechtswidrigkeit des Einsatzes von Atomwaffen sowie dessen Androhung erging mit einer sehr knappen Abstimmungsmehrheit. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass 3 weitere Richter (Weeramantry aus Sri Lanka, Shahabuddeen aus Guayana und Koroma aus Sierra Leone) nur deshalb nicht mit der Präsidenten-Mehrheit stimmten, weil sie die Androhung und den Einsatz von Atomwaffen nicht nur "grundsätzlich" ("generally"), sondern ausnahmslos als verboten ansahen. Insofern ist die Sachentscheidung, soweit sie die Legalität eines Einsatzes von Atomwaffen und dessen Androhung verneint, letztlich mit einer Mehrheit von 10 zu 4 Stimmen ergangen und ist damit seit 19 Jahren geltendes Völkerrecht.
Quelle: Mohammed Bedjaoui u.a. "Völkerrechtliche Pflicht zur nuklearen Abrüstung?, IALANA 2009
Angesichts dieses Urteils sind die aktuellen "Überlegungen" der Weißbuch-Strategen im BMV hoch riskant und würden zu einer völkerrechtswidrigen Politik führen:
Wie das Bundesverteidigungsministerium mitteilt, hat es im Rahmen der Erstellung seines "Weißbuchs 2016" kürzlich einen "Expertenworkshop" über "Perspektiven hybrider Kriegsführung" veranstaltet.[1] Unter Vorsitz von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) diskutierten demnach 80 Fachleute aus Politik, Think-Tanks, Stiftungen, Wissenschaft und Bundeswehr mögliche Militäroperationen gegen Russland. Zur Begründung hieß es, der Westen müsse Moskau von seiner seit dem "Ukraine-Konflikt" verfolgten Strategie abbringen, durch die Kombination "militärische(r) Mittel mit ökonomische(m) Druck und Propaganda ... regionale Spannungen anzuheizen und schwache Staaten zu destabilisieren".[2] Vorgesehen ist zu diesem Zweck offenbar auch der Einsatz von Atomwaffen, wie einem Aufsatz leitender Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) zu entnehmen ist. [3]
[1] Wenn der Gegner nicht zu greifen ist - Expertenworkshop zur hybriden Kriegsführung. www.bmvg.de 25.06.2015.
[2] Weißbuchprozess: Workshop zu hybrider Kriegsführung. www.bmvg.de 18.06.2015.
[3] Claudia Major/Christian Mölling: Abschreckung plus. Hybride Bedrohungen erfordern eine hybride Sicherheitspolitik. zeitschrift-ip.dgap.org 01.05.2015 sowie www.bmvg.de 17.06.2015.
Aktion Freiheit statt Angst weist darüber hinaus darauf hin, dass die Atomwaffen-besitzenden Staaten in den letzten 19 Jahren ebenfalls gegen das oben genannte Urteil verstoßen haben in dem sie die von den UN geforderten nuklearen Abrüstungsverhandlungen nicht entschieden vorangetrieben haben. Aber auch dies rechtfertigt nicht, dass die Bundesrepublik als atomarer Habenichts unter dem Schirm der NATO für eine Strategie der atomaren Aufrüstung wirbt.
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Kommentar: RE: 20150708 Weißbuch-"Experten" auf nuklearem Holzweg
Es wäre auch die Pflicht der Bundesregierung endlich die Verschrottung der Atombomben auf dem Stützpunkt Büchel von den USA zu verlangen. Statt dessen denken die über eine “Modernisierung” nach.
Wo sollten denn eigentlich solche Bomben explodieren? Weiter als bis nach Brandenburg oder Sachsen, maximal nach Polen wird sie doch im “Ernstfall” keiner mehr transportieren können.
Sally, 09.07.2015 12:47
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Created: 2015-07-08 07:22:46
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