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Zentrale Dienstvorschrift 15/2 verbietet den Einsatz von Atomwaffen nicht mehr
In der noch 2008 gedruckten Taschenkarte für Soldaten – der zentralen Dienstvorschrift 15/2 – heißt es eindeutig, der Einsatz atomarer Waffen sei deutschen Soldaten verboten. Diese Vorschrift findet sich seit der Überarbeitung der Dienstvorschrift im vergangenen Jahr in dem umfangreichen Handbuch allerdings nicht mehr wieder.
Es wird also wirklich Zeit, dass die Atomwaffen in Büchel schnell außer Landes gebracht werden, bevor damit noch jemand Unsinn anstellt.
Leider werden diese modernisiert, nicht abgezogen.
Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=ad247a5f
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Kommentar: RE: 20140807 Atomwaffen für deutsche Soldaten nicht mehr verboten
"Nukleare Abrüstung darf sich nicht auf Sonntagsreden beschränken. Um eine atomwaffenfreie Welt zu schaffen, brauchen wir jetzt kontrete Abrüstungsschritte.
Die in Deutschland und Europa gelagerten Atomwaffen müssen unverzüglich abgezogen und vernichtet werden."
Willi Nachtwei (war bei den Grünen MdB und Sprecher für Sicherheits- und Abrüstungpolitik)
... und die Grünen waren immerhin 6 Jahre in Regierungsverantwortung ohne dieser Forderung Gehör zu verschaffen.
Jochen, 08.08.2014 7:04
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Tags: #Militaer #Atomwaffen #Buechel #BundeswehrVorschriften #Drohnen #Frieden #Menschenrechte
Created: 2014-08-07 07:18:42
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