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Bundesanwaltschaft will nicht in NSA-Affäre ermitteln - Spitzelei ohne strafrechtliche Folgen
Generalbundesanwalt Harald Range will keine Ermittlungsverfahren gegen ausländische Geheimdienste einleiten. Auch wegen der jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel ist demnach kein Ermittlungsverfahren geplant.
Update: nun vielleicht doch - siehe unten: Kommentar
Die Gründe sind schauerlich: "Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben."
Mehr dazu bei http://www.tagesschau.de/inland/generalbundesanwalt-nsa100.html
Anmerkung: Das ist ja wohl die absolute Bankrotterklärung der Ermittlungsbehörden oder das Eingeständnis "ich will nicht ermitteln also kann ich nicht" - und einen Zeugen aus Russland einfliegen - erst recht nicht.
Die organisierte Kriminalität wird sich freuen ...
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Kommentar: RE: 20140528 NSA-Spitzelei ohne strafrechtliche Folgen
Generalbundesanwalt Harald Range will im Fall des abgehörten Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun doch ermitteln. (s. http://www.focus.de/politik/deutschland/ueberwachung-von-merkels-handy-bundesanwalt-ermittelt-nun-doch-gegen-us-spione_id_3894204.html )
Jochen, 04.06.2014 6:01
RE: 20140528 NSA-Spitzelei ohne strafrechtliche Folgen
Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte: Kapitulation des Rechtsstaats vor staatlichem Unrecht
Liga begrüßt überfällige Ermittlungen wegen Lauschangriffs auf die Kanzlerin, hält aber Verzicht auf Strafermittlungen in Sachen Totalausforschung der Bevölkerung für ein Handeln mit zweierlei Maß.
Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range hat nun ein förmliches Strafermittlungsverfahren gegen unbekannte Angehörige US-amerikanischer Geheimdienste wegen der Ausspähung des Handys von Kanzlerin Merkel eingeleitet -- nach Auffassung der Liga eine überfällige, aber halbherzige Entscheidung, die an der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz zweifeln lässt. Denn auf ein Strafermittlungsverfahren wegen der ungleich schwerer wiegenden massenhaften Datenausspähung von Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik verzichtet er -- weil es hierfür angeblich "keine zureichenden Tatsachen für konkrete ... verfolgbare Straftaten" gebe. Insoweit behalte er sich jedoch die Einleitung von Ermittlungen vor, falls neue Erkenntnisse dies zuließen.
Der oberste bundesdeutsche Ankläger schreckt also weiterhin vor einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen im NSA-Massenüberwachungskomplex zurück -- nach nunmehr einem Jahr seit Bekanntwerden dieser"größten verdachtsunabhängigen Überwachung in der Geschichte der Menschheit" (Edward Snowden) und nach den seither in Serie enthüllten Geheimdienstskandalen mit Beteiligung bundesdeutscher Dienste. Trotzunabweisbarer Belastungszeugen undumfassend belastender Dokumente hier immer noch einen Anfangsverdacht zu verneinen,
grenzt unseres Erachtens an Realitätsverleugnung.
Von dieser GBA-Entscheidung ist auch die Strafanzeige betroffen, welche die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit dem ChaosComputerClub und Digitalcourage im Februar beim GBA gegen Geheimdienste und Bundesregierung erstatteten, u.a. wegen Verstrickung bundesdeutscher Geheimdienste in den NSA-Überwachungsskandal, wegen Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie unterlassener Abwehr- und Schutzmaßnahmen durch die Bundesregierung.Dieser Strafanzeige haben sich inzwischen weitere Organisationen und fast dreitausend Menschen
angeschlossen (vgl. Liga-Pressemitteilung 7.03.14).
Dazu Vizepräsident Rolf Gössner, der zu den Miterstattern der Strafanzeige gehört: "Mit dieser halbherzigen Kompromissentscheidung des Generalbundesanwalts setzen sich Unwillen, Ignoranz und Willfährigkeit der Bundesregierung in Sachen NSA, GCHQ,BND & Co. fort bis hinein in die Bundesanwaltschaft, wo offenbar widerstreitende Interessen die Entscheidung verzögerten. Nachdem es die Bundesregierung bis heute entgegen ihrem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag sträflich unterlassen hat, Bundesbürger und von Wirtschaftsspionage betroffene Unternehmen vor den geheimdienstlichen Attacken zu schützen, ist nun offenbar auch von Seiten der Justiz insoweit kein Straf- und Grundrechtsschutz zu erwarten."
Es handelt sich ganz offensichtlich um eine politisch motivierte Kompromissentscheidung auf der Linie der Bundesregierung, die erst empört reagierte, als bekannt wurde, dass die NSA schon jahrelang ein Mobiltelefon der Kanzlerin gezielt abhört (,Abhören von Freunden, das geht gar nicht'). Nicht die massenhafte Ausspähung der Bevölkerung, nicht die Sorge um deren Schutz, sondern erst dieser unfreundliche Spionage-Angriff auf das Handy der Kanzlerin führte endlich zu schärferen Reaktionen gegenüber den Auftraggebern im Weißen Haus.
Der Liga-Vorstand hält die Nichteinleitung von Strafermittlungen für "eine Kapitulation des Rechtsstaats vor staatlichem Unrecht. Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, wären Grundrechte und Privatsphäre bundesdeutscher BürgerInnen weiterhin ohne Schutz. Die demokratisch nicht kontrollierbaren Geheimdienste könnten weitermachen wie bisher und sich jeder Verantwortung entziehen. Gute Nacht, Rechtsstaat. So kann und darf es nicht weitergehen."
Deshalb wird die Liga zusammen mit dem ChaosComputerClub und Digitalcourage mit weiteren rechtlichen Schritten versuchen, so Liga-Präsidentin Fanny-Michaela Reisin, "doch noch gründliche Ermittlungen zu erzwingen -- und sei es auf der Ebene des europäischen Menschenrechtsschutzes.Dies erwarten nicht nur die ErstatterInnen der Strafanzeige, dies verlangen unzählige Bürger und Bürgerinnen in Deutschland. Einen weiteren Kotau vor der US-Administration aus Rücksicht auf dieenge deutsch-amerikanische Geheimdienst-Kooperation darf es jedenfalls nicht geben."
http:www.ilmr.de, 06.06.2014 17:45
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Created: 2014-05-28 06:14:21
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